INTER SecuraPrivat Risikoversicherung

Februar 28, 2010

Die INTER Lebensversicherung AG hat jetzt ein neues Produkt auf den deutschen Markt gebracht, das zur finanziellen Absicherung von Familie oder Firmenteilhaber als optimale Lösung dienen soll: das Produkt INTER SecuraPrivat® Risikoversicherung. Für die Prämienhöhe ist es sehr entscheidend anzugeben, ob der Kunde Raucher oder Nichtraucher ist.

Die INTER SecuraPrivat® Risikoversicherung kann individuell zusammengestellt werden. So ist zum Beispiel der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung der Prämien und der Versicherungsleistungen und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Auch kann der Kunde über die Überschussverwendungsform, wie zum Beispiel die Beitragsverrechnung oder den Todesfallbonus, und den Einschluss von Zusatzversicherungen bestimmen. An dieser Stelle kann auf die Berufsunfähigkeits- sowie die Unfall-Zusatzversicherung zurückgegriffen werden. Zu der im Tarif enthaltenen Nachversicherungsgarantie gehört eine Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie und ähnlichem.

Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherungsart, bei der durch die Beiträge des Kunden kostengünstig das Risiko abgedeckt wird, dass der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit versterben könnte. In diesem Fall zahlt die INTER dann die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag festgelegte Person aus. Der Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Tag in voller Höhe der Versicherungssumme. Es besteht aber auch die Möglichkeit, bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags diesen in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln, wobei keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist, sofern die Versicherungssumme gleich bleibt.

Citibank wird Targobank

Februar 27, 2010

Wenn in dieser Woche ein Thema die Finanzwelt dominiert hat, dann war es die Targobank, ehemals Citibank, die am Montag mit neuen Angeboten an den Start ging. Im Fokus der Berichterstattung: Die angestrebte hohe Kundenorientierung der Bank und die beachtenswerten Willkommens-Angebote. Am meisten Beachtung fand sicherlich das Willkommens-Festgeld: Ganze 3 Prozent Zinsen gewährt die Bank für 6-monatiges Festgeld bis zu einer Einlagenhöhe von 25.000 Euro.Wer von diesem derzeit konkurrenzlos guten Angebot profitieren möchte, sollte sich jedoch beeilen: Ab dem 03. März gelten für das Targobank Festgeld neue Konditionen, die bspw. mit 1 Prozent für 1-jähriges Festgeld und 1,45 Prozent für 2-jähriges Festgeld unterdurchschnittlich ausfallen.

Fast ebenso viel Beachtung wie das Festgeld-Angebot fand auch der “Willkommens-Kredit mit 4-fach-Schutz”. Bei diesem Angebot handelt es sich um einen Festzins-Kredit, der mit einer Verzinsung von 5,99 Prozent effektiv bis Antragstellung zum 30. April aufwartet. Das Angebot gilt für Darlehenssummen von 1.500 bis 5.000 Euro und sofern die erste Rate nach 30 Tagen getilgt wird. Maximal ist die erste Ratenzahlung nach 89 Tagen möglich, was den Darlehenszins auf 5,79 Prozent effektiv sinken lässt. Unter dem “4-fach-Schutz” versteht die Targobank eine nicht näher ausgeführte “Bestpreis-Garantie”, eine “zertifizierte Beratung”, die Möglichkeit, das Darlehen flexibel zu gestalten und ein Sicherheits-Paket, das eine Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ermöglichen soll.

Eher unbeachtet von der Öffentlichkeit blieb beispielsweise das aktuelle Tagesgeld-Angebot des Geldinstituts. Kein Wunder, die zuvor schon unterdurchschnittlichen 1,25 Prozent Zinsen sinken zu Beginn des neuen Monats auf noch unattraktivere 1 Prozent.
Ebenfalls tendenziell unzufrieden zeigen sich Tausende ehemalige Citibank-Kunden: Noch immer warten viele von ihnen auf eine Entschädigung, die ihnen aus der Lehman-Pleite dem Grunde nach zustehen.

uniVersa mit TipTop Tabaluga

Februar 21, 2010

Speziell für Kinder hat die uniVersa jetzt den TipTop Tabaluga auf den Markt gebracht. In diesem Schutz inbegriffen ist für Kinder die Berufsunfähigkeits-Option, ohne dass dabei zukünftig eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Neu daran ist, dass diese kombinierbar mit dent|Privat ist. Dieser Tarif leistet zusätzlich auch für die Zahnspange mitversicherter Kinder – sogar in dem Fall, wenn die Kasse gar nichts bezahlt.
Spezialschutz gibt es im Bereich Unfall, dazu gehört beispielsweise auch Gipsgeld in einer Pauschal-Höhe von 300 Euro. Studien zufolge erleiden über zwei Drittel aller Kinder bis 14 Jahre einen Bruch. Des Weiteren wird ein Helmgeld von 20 Prozent Mehrleistung nach einem Verkehrsunfall, sofern ein Helm getragen wurde, gezahlt sowie Schulausfallgeld, Rooming-In und vieles mehr. Weitere Informationen erhalten Interessierte über die Homepage unter www.universa.de und durch den jeweiligen Maklerbetreuer.
Aktuell gibt es darüber hinaus aber noch eine besondere Aktion: Es kann eine 120 cm große Tabaluga Plüschfigur in limitierter Auflage gewonnen werden – aber nur die Maklerbetreuer können daran teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Vertriebspartner der Landesdirektion Nord-Ost mit einem Gesamt-„Tabaluga-Monatsbeitrag“ ab 300,00 Euro. Das würde sich zum Beispiel durch 10 Tabaluga-Verträge zu je 30,00 Euro Monatsbeitrag ergeben. Die fünf Gewinner sind dann die Partner mit dem höchsten Tabaluga-Monatsbeitrag von Anfang des Jahres bis einschließlich zum 30. Juni 2010.

Wettbewerbszentrale rügt Provisionszahlungen

Februar 20, 2010

Die Wettbewerbszentrale warnt eindeutig davor, dass Kfz-Sachverständige an Werkstätten für den Erhalt von Gutachtenaufträgen zahlen müssen. Grund für diese Arbeitsweise der Versicherungen ist, dass sie per Werkstattbindung das Geschäft über Partnerwerkstätten an sich binden wollen. Es gibt jedoch Marktteilnehmer, die diesem Wettbewerb angeblich mit unfairen Methoden entgegen treten, indem sie sogenannte Provisionen verschiedener Art für das Vermitteln von Gutachtenaufträgen offerieren, wie die Wettbewerbszentrale berichtet.
Unter anderem werden Zahlungen oder Rückvergütungen angeboten oder es wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel in Aussicht gestellt. Solche oder ähnliche Anreize werden laut Wettbewerbszentrale für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Inhaber des Autohauses Kunden dazu bringt, den betreffenden Sachverständigen zu beauftragen. Allerdings wird der Fahrzeuginhaber nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Vermittlung eine Provision bezahlt oder andere Vorteile gewährt werden. Dem Kunden wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass die Empfehlung des Meisters uneigennützig und objektiv ist. Diese Vorstellung wird noch dadurch verstärkt, dass der Fachmann der Werkstatt sich auf die gute Arbeit des Sachverständigen werbend bezieht. RA Dr. Andreas Ottofüllung von der Wettbewerbszentrale warnt daher, dass viele Kunden ahnungslos sind und den Service gern in Anspruch nehmen – obwohl die Empfehlung keineswegs objektiv und uneigennützig ausgesprochen wird. Er braucht sich nicht selbst um einen Sachverständigen bemühen, da das Gutachten und Reparatur miteinander einhergehen. Rein theoretisch eine sinnvolle Sache, allerdings wird dadurch der Leistungswettbewerb unter den Sachverständigen und Werkstätten massiv beeinträchtigt…

Krankenversicherungsprämien zahlen und dabei sparen

Februar 14, 2010

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind die aktuellen Regelungen zum Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig sind. Die Begrenzung des Abzugs entsprechender Beiträge wurde durch die Richter besonders kritisiert, da diese sehr oft für eine vollständige steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen für eine Basisversorgung zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Daraufhin reagierte der Gesetzgeber, indem bereits seit dem 01. Januar 2010 die absetzbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen erhöht wurden. Die Versicherungsbeiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt auch unbegrenzt steuerlich abgesetzt werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist dies in Höhe der sogenannten Basisversicherung möglich. Dazu werden mithilfe von Punktwertungen die Mehrleistungen bei den Tarifleistungen herausgerechnet. Das führt auch dazu, dass bei fast allen PKV-Tarifen ungefähr 80 Prozent der tatsächlich gezahlten Prämien steuerlich geltend gemacht werden können. Dieser Steuervorteil ist insbesondere für Selbstständige und Familien, in denen alle Familienmitglieder mit einem eigenen Betrag privat versichert sind, sehr nützlich. Aber auch Versicherte mit leistungsstarken Tarifen und entsprechend hoher Prämie profitieren davon. Die Steuerersparnis kann sich bis auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren.
Um seinen individuellen Steuerentlastung zu kalkulieren, bietet der Münchner Verein seinen Kunden und Vertriebspartnern unter www.muenchner-verein.de/buergerentlastungsgesetzrechner einen Online-Rechner, der einfach zu bedienen ist und für viele privat Versicherte interessante Ergebnisse liefern dürfte.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen auch in der Bundesregierung umstritten

Februar 13, 2010

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben nach ihrer Ankündigung, die Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben, ihren Worten Taten folgen lassen. So sind diese Kassen seit Beginn ihrer Zusatzbeitragforderung mit unzähligen Kündigungen konfrontiert.
Schon als die Krankenkassen diese Idee verbreiteten, reagierte die Bundesregierung kritisch auf die Ankündigung. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Anschluss daran angekündigt, die Zusatzbeiträge einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Schließlich sei es eigenartig, dass mehrere Kassen Zusatzbeiträge in gleicher Höhe erheben wollen – wobei deren Rücklagen sich doch sehr unterscheiden. Auch das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt hatten ihren Zuspruch zu dieser angekündigten Überprüfung erklärt. Wie ein Sprecher des Kartellamts sagte, waren von den Verbrauchern auch schon mehrere Beschwerden zu diesem Thema eingegangen. Nach einem Branchenbericht sind es mehr als 50 Kassen, die noch das ganze Jahr ohne Zusatzbeiträge aushalten müssen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zusatzbeiträge haben die Kassen nicht geäußert.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht die Einführung der Zusatzbeiträge zum 1. Februar für nicht rechtmäßig. Die bestehende Vorgabe, dass die Versicherten spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags auf diesen hingewiesen werden müssen, wurde bei der Erhebung ab Februar nämlich missachtet. Die DAK hatte erklärt, ihren Zusatzbeitrag zwar zum 1. Februar angekündigt zu haben, aber erst Mitte März fällig werden zu lassen. Jetzt muss allerdings schon seit dem 1. Februar ein Zusatzbeitrag von 8 Euro entrichtet werden. Den Mitgliedern haben derzeit auf jeden Fall die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Juristen?

Februar 7, 2010

Für Juristen, die keine anwaltsspezifische Tätigkeit ausüben, besteht keine Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist sogar der Fall, wenn sie in ihrer vorangegangenen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig waren. So entschieden die Richter des Landessozialgerichts Hessen in ihrem Urteil aus dem letzten Herbst (Az.: L 8 KR 189/08).

Im vorliegenden Fall war eine Rechtsanwältin, die Angestellte eines Unternehmens war, für das sie anwaltspezifische Aufgaben übernahm, gemäß § 6 Absatz 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie hatte als sogenannter Syndikus- beziehungsweise Firmenanwalt die Option, ersatzweise einem berufsständigen Versorgungswerk beizutreten.
Nach Abschluss der Ausbildung arbeitete die Klägerin erst einmal als angestellte Rechtsanwältin. Aufgrund dieser Tatsache war sie von der Versicherungspflicht befreit und einem Versorgungswerk beigetreten. An dieser Mitgliedschaft wollte sie festhalten, als sie der Kanzlei im Jahr 2001 kündigte, um für eine Unternehmensberatung tätig zu werden. Allerdings meldete das Unternehmen sie als Organisatorin und Unternehmensberaterin bei der Sozialversicherung an, woraufhin diese prompt die Rentenversicherungspflicht der Klägerin feststellte.

Beim Hessischen Landessozialgericht hatte die Anwältin mit der Klage gegen die Versicherungspflicht keinen Erfolg, sie wurde als unbegründet zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter ist es bei der Frage der Versicherungspflicht angestellter Juristen entscheidend, welche Art von Tätigkeit sie ausüben. Ist die Tätigkeit nicht der eines Syndikus vergleichbar, der für seinen Arbeitgeber rechtlich verbindlich nach außen hin auftreten kann, ist keine Befreiung möglich. Das gilt auch dann, wenn der bzw. die Betreffende zuvor Mitglied eines Versorgungswerks war. Zum Syndikus zählen lediglich Juristen, die eine rechtsberatende, rechtsentscheidende, rechtsgestaltende und rechtsvermittelnde Tätigkeit ausüben. Diese Merkmale konnte man nicht auf die Tätigkeit der Klägerin beziehen, sodass sie folglich nach Überzeugung der Richter keinen Anspruch darauf hat, von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit zu werden.

Provinzial Unfallversicherung ausgeweitet

Februar 6, 2010

Die Provinzial hat ihre Produktpalette im Hinblick auf die klassische private Unfallversicherung ab sofort um die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung gegen Einmalbeitrag erweitert. Mit diesem Schritt übernimmt die Provinzial zum ersten Mal eine Versicherung aus dem Portfolio der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt, einer Tochter der Provinzial Rheinland Holding. Die Provinzial Rheinland offeriert dadurch ein Produkt, das bei der Kapitalanlage für einen gesicherten Ruhestand nützlich sein kann. Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gegen Einmalbeitrag gewährt so eine doppelte Absicherung, also Unfallschutz inklusive Kapitalvorsorge. Diese Versicherung verbindet die Unfallversicherung mit einem Sparprozess, der sicherstellt, dass dem Versicherten zum Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Vertragslaufzeit der eingezahlte Einmalbeitrag zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung zur Verfügung steht. Mit Zahlung des einmaligen Beitrags fängt der Versicherungsschutz an und selbst wenn die Unfallversicherung in Anspruch genommen wird, so wird der eingezahlte Beitrag erst nach Ablauf der Versicherung ausbezahlt. Im Klartext bedeutet dies, dass zum einen der Unfallversicherungsschutz zu jeder Zeit und auf der ganzen Welt gilt, wobei dies unabhängig von Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung ist. Zum anderen heißt das aber auch, dass am Ende der Vertragslaufzeit eine garantierte Beitragsrückzahlung erfolgen wird. Für nähere Informationen kann die Internetseite der Provinzial unter http://www.provinzial.com/web/html/privat/versicherungen/unfall/private_unfall/detail/ besucht werden.