Neue CONDOR Produkte
November 5, 2009
Mit einer Garantie wird die neue Produktgruppe Congenial der Condor Versicherungsgruppe angeboten. Die neue Produktgruppe verbindet die Aussichten einer aktienorientierten Fondsanlage mit den Garantieleistungen eines Lebensversicherers. In Bezug auf die Garantiehöhe, Fondsauswahl und Beitragshöhe haben die Kunden jetzt auch die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit ihre Altersvorsorge flexibel zu gestalten.
Congenial mit Garantie ist ab sofort in allen drei Schichten der Altersvorsorge verfügbar, das heißt in der Basisversorgung, der Zusatzversorgung und der privaten Vorsorge. Bei Congenial mit Garantie wird das Vertragsguthaben jeden Monat in zwei von drei Kapitaltöpfen eingezahlt. Unter anderem gehören dazu ein Wertsicherungsfonds, der den Erhalt von 80 Prozent des Vormonats zusichert, freie Fonds aus der Condor Fondspalette und das konventionelle Sicherungsvermögen der Condor mit garantierter Verzinsung von jährlich 2,25 Prozent.
Ohne Steuerabzug können alle Erträge monatlich angelegt werden. Aus diesem Grunde steigert sich die Gesamtrendite. Mindestens ein Viertel der Beitragssumme ist in jedem Fall garantiert. Kommt es dazu, dass das gewünschte Garantiekapital vorzeitig erreicht und überschritten wird, lässt sich über einen wählbaren automatischen Einlogmechanismus die neue, erhöhte Garantiesumme festschreiben. Die monatliche Wertentwicklung der Fonds sind auch online abrufbar. Beitragspausen, Beitragskürzungen oder Geldentnahmen sind als nur einige Beispiele für einen Hauskauf in der Ansparphase möglich. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit Sonderzahlungen zu leisten und den Beitrag beliebig zu erhöhen.
Winterreifen-Pflicht?
November 2, 2009
In der aktuellen Ausgabe des „Focus” wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es zu dem heutigen Zeitpunkt keine Vorschrift für das Fahren mit Winterreifen existiert- weder aus gesetzliches Perspektive betrachtet noch schreibt die Kfz-Versicherung solch eine Pflicht vor. In der deutschen Straßenverkehrsordnung wird nur bestimmt, dass das Fahrzeug eine „geeignete Bereifung” haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Fahrer mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Kommt es dazu, dass ein Fahrer durch seine Sommerreifen andere Autofahrer an der Verkehrsteilnahme behindert, wird die Strafe auf 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg erhöht.
Ist bei einem Verkehrsunfall im Winter ein Sommerreifen mit im Spiel, muss das nicht automatisch bedeuten, dass der Fahrer die Unfallschäden selbst zu tragen hat. Dies übernimmt die Auto-Haftpflichtpolice beziehungsweise die Vollkaskoversicherung immer. Allerdings weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf eine wichtige Ausnahme hin: Es ist der Versicherung erlaubt, die Leistungen zu kürzen, sofern die Ursache des Unfalls eindeutig auf die Sommerbereifung zurückzuführen ist. Je nach Einzelfall wird dann der Anteil, um den die Assekuranz die Versicherungssumme kürzen darf, berechnet. Im schlimmsten Fall kommt es zum Streit, über den ein Gericht befinden muss.
In unserem Nachbarland Österreich wird seit dem 1. November bis zum 15. April das Fahren mit Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Sollte sich ein Autofahrer nicht an diese Vorschrift halten, wird er mit einem Bußgeld bestraft und es kann auch zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs kommen.
