Siegel „Fairness für Versicherungsvertreter“ erstmals verliehen
November 30, 2009
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., der BVK, hat im Zusammenhang mit seiner Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ das erste „BVK-Fairness-Siegel“ geschaffen und auch schon verliehen. Ausgezeichnet mit diesem neuen Gütesiegel wurde der Versicherungsverbund Continentale, der die Höchstnote „exzellent“ und fünf Sterne erhielt.
Das „BVK-Fairness-Siegel“ kontrolliert die Qualität des Versicherungsunternehmens in den fünf Stufen Vertriebspolitik, Provisionen und Gegenleistungen, Vermittlerunterstützung und -betreuung, Innendienstunterstützung als auch Kundenorientierung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf die ersten drei Dimensionen. Neben einem Gesamturteil wird auch jede Stufe einzeln beurteilt. Mindestens 200 Ausschließlichkeitsvermittler der jeweiligen Gesellschaft sind befragt worden. Die Continentale konnte sich bei dieser Überprüfung dreimal die bestmögliche Teilnote „exzellent“ für ihre Vertriebspolitik, Innendienstunterstützung und Kundenorientierung sichern. Ein „sehr gut“ erreichten Provisionen und Gegenleistungen und die allgemeine Vermittlerunterstützung und –betreuung schafften die Auszeichnung „gut“.
Damit Qualität und Unabhängigkeit des Ratings gewährt wird, ist der Expertenbeirat gleichwertig besetzt. Das bedeutet, er besteht aus den Gruppen Wissenschaft mit den Professoren Fred Wagner und Horst Müller-Peters, aus Vertretern des Berufsstandes, der BVK und AVV, und aus dem durchführenden Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics.
Verbesserung der privaten Altersvorsorge
November 26, 2009
Die Bundesbürger wissen im Bereich der privaten Altersvorsorge nach wie vor nur unzureichend Bescheid. Prof. Dr. Manfred Weber, geschäftsführender Vorstand des Bankenverbandes, wies im Zusammenhang mit dem neuen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung darauf hin. Allerdings sind die Daten zur Entwicklung der Riester-Rente als bedenklich einzustufen. Die Anzahl der Riester-Verträge ist zwar auf knapp 13 Millionen angestiegen, allerdings lag im 3. Quartal 2009 die niedrigste Zuwachsrate seit 2004 vor. Der Bankenverband empfiehlt daher dringend einige Maßnahmen durchzuführen, um das Interesse an der Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge weiter zu erhöhen und so zur Verbesserung der Altersvorsorge beizutragen.
Besonders wichtig sind solche Maßnahmen, die es den Bürgern einfacher machen, eine Entscheidung für eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Riester-Rente zu treffen. Der Verband sieht es als sehr nützlich an, in Deutschland die Verfahren eines Opting-out und einer intelligenten Dynamik einzuführen. Beim Opting-out geht es darum, dass mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages automatisch auch ein Beitritt zur betrieblichen Altersvorsorge einhergeht. Der Arbeitnehmer erlangt dadurch das Recht, innerhalb einer zuvor bestimmten Frist von zum Beispiel sechs Monate dieser Vereinbarung zu widersprechen und die betriebliche Altersvorsorge aufzugeben.
Die sogenannte intelligente Dynamik steht für eine Form von Vertrag, bei der die Beiträge zur Altersvorsorge aus zukünftigen Lohn- und Gehaltserhöhungen bezahlt werden. Diese zwei Verfahren bewirken nach Ansicht des Bankenverbandes eine höhere Inanspruchnahme der kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Zur Optimierung der Riester-Rente rät der Bankenverband zu sogenannten Stufenverträgen, durch die der maximale Förderbetrag von 2.100 Euro automatisch in einem ebenfalls zuvor festgelegten Zeitraum erreicht wird.
ERGO mit neuer Werbestrategie
November 24, 2009
Um in der noch schwierigen wirtschaftlichen Lage weitere Kunden zu gewinnen, hat die ERGO ihre Mehrmarkenstrategie angepasst. Ab sofort möchte sie sich noch stärker an den Bedürfnissen ihrer Kunden ausrichten, schließlich bringen neue Kunden auch mehr Wachstum. Alle Vertriebswege sollen zukünftig mit dem ganzen Spektrum von ERGO-Produkte ausgestattet werden. Auf diese Art wird die Angebotspalette der einzelnen Vermittler vergrößert und offeriert ihnen interessante Geschäftsoptionen. Umfassende Werbung zum neuen Marktauftritt soll den Vertrieb zusätzlich unterstützen.
Die Gesellschaft wird gleichzeitig mit der Lancierung der Marke ERGO in ihrer Konzernstruktur vereinfacht. Kern des Ganzen ist, dass die Sachversicherer von Victoria, Hamburg-Mannheimer und D.A.S. zu einer Gesellschaft unter dem Namen ERGO zusammengebracht werden. Die Hamburg-Mannheimer Rechtsschutz wird auf die D.A.S. Rechtsschutz übergehen, die Victoria Kranken auf die DKV. Da Zusammenschlüsse von Lebensversicherern in der Regel nicht einfach zu handhaben sind, soll es in naher Zukunft erst einmal bei der ERGO zu keiner Fusion ihrer Lebensversicherer kommen. Der Marktauftritt in der Lebensversicherung wird ab sofort mit der in ERGO umbenannten Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung erfolgen.
In der Direktversicherung verändert die KarstadtQuelle Versicherungen ihren Namen in ERGO Direkt Versicherungen. Bei den Marken der Spezialversicherer D.A.S., DKV und ERV wird die ERGO bewusst nichts ändern. Sie sind auf ihren jeweiligen Gebieten marktführend und haben unzählige Vertriebspartnerschaften im In- und Ausland. Da diese für die Spezialmarken wichtig sind, würde eine Namensänderung nur unnötig Probleme bereiten. Bei den internationalen Gesellschaften werden die Marke ERGO und die Spezialmarken konsequent aufgestellt.
Schiffsfonds: Vorsicht bei Darlehensrückforderungen
November 21, 2009
Anleger von geschlossenen Schiffsfonds haben in den zurückliegenden Wochen Post von ihren Geschäftsführungen bekommen. In den Anschreiben werden die Anleger dazu aufgefordert, mögliche Darlehen zurückzuzahlen, schließlich werde das Kapital derzeitig zur Abwendung der Krise dringend benötigt. Es handle sich bei den gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Fonds um Auszahlungen auf das Kommanditkapital. Eine Frist von drei Monaten ab Zugang des Schreibens wird zur Fälligkeit des behaupteten Anspruchs eingeräumt. Sollte es dazu kommen, dass der Anleger nicht zahlen kann, werden ihm gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt.
Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) ist der Auffassung, dass die verlangten Darlehensrückzahlungsansprüche auf keiner Grundlage basieren. Notwendig für ein Bestehen dieser wäre, dass der Darlehensvertrag auch wirksam geschlossen wurde. Dieser Vertrag ist dann entsprechend des § 488 BGB zu interpretieren. Dieser wiederum setzt zwei auf den Vertragsinhalt gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Die des Darlehensgebers, in diesem Fall die Fondsgesellschaft, und des Darlehensnehmers, hier des Anlegers. Die KWAG rät aus diesem Grunde Anlegern, die ein solches Schreiben erhalten, es auf jeden Fall zu vermeiden, widerspruchslos den ihnen abverlangten Betrag an die Fondsgesellschaft zu überweisen. Zuerst sollte eine Prüfung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen erfolgen, danach kann davon ausgegangen werden, dass diese Darlehensverpflichtung besteht oder eben nicht.
Banken sammeln mehr als 100.000 Kreditkarten ein
November 18, 2009
Angst vor Datenmissbrauch treibt die deutschen Banken um: Unterschiedlichen Medienberichten zufolge haben sich mehrere deutsche Banken dazu entschlossen, eine riesige Umtauschaktion für Kreditkarten anzuschieben. Der Financial Times Deutschland zufolge könnte es sich dabei um die größte umtauschaktion von Kreditkarten in Deutschland handeln, die je stattgefunden hat.
Allein die Volks- und Raiffeisenbanken ziehen etwa 60.000 der von ihnen ausgegebenen, beliebten Plastikkärtchen aus dem Verkehr. Grund dafür ist der Verdacht auf Datenklau bei einem Dienstleister in Spanien. Die Zahl der vorsorglich eingezogenen Kreditkarten steigt damit auf mehr als 100.000. Zuvor hatte bereits die Karstadt-Quelle Bank etwa 15.000 Karten aus dem Verkehr gezogen. Auch Barclyas Deutschland hatte angekündigt, die ausgegebenen Kreditkarten vorsorglich austauschen zu wollen. Lufthansa verkündete am letzten Wochenende, Tausende der Miles-and-More-Karten mit Bezahlfunktion zurückzunehmen und auch die Deutsche Bank schließt sich der Umtauschaktion an.
Betroffen vom Austausch sind Karten von Visa und Mastercard. Beide Unternehmen registrierten potenziell verdächtige Kontodaten und meldeten dies den beteiligten Banken, die ihre Karten ausgeben. Ein konkreter Betrugsfall ist bisher nicht bekannt geworden. Alle betroffenen Unternehmen betonen, dass der Austausch rein vorsorglich erfolgt und die Zahlen deshalb so hoch seien.
Viele Kunden zeigen sich jedoch beunruhigt. Ob die eigene Karte ausgetauscht werden soll, erfahren sie derzeit per Post. Ihre neue Karte können sie in der nächsten Filiale ihrer Bank abholen. Die alte Kreditkarte soll bis dahin in den meisten Fällen gültig bleiben. Der Umtausch erfolgt nach bisherigem Stand der Dinge für alle Kunden kostenlos.
Renditestarke SEB Fondspolice
November 16, 2009
Die SEB Bank hat zusammen mit der AXA die ideale Altersvorsorge in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung als Produkt geschaffen: Die SEB Fondspolice, die rentabel und flexibel ist. Grundsätzlich sind Investitionen in Fonds als attraktive Renditechancen anzusehen. Im Vordergrund stehen Flexibilität und der Sicherheitsaspekt. Investmentfonds bringen die Gelder verschiedener Anleger zusammen und so hat jeder Investierende schon mit einem kleinen Beitrag die Möglichkeit an der Entwicklung der Märkte teilzuhaben.
Besonders wichtig für die Auswahl der Fondsanlage sind die persönlichen Anlageziele und das persönliche Chance-Risiko-Profil. Bei der SEB Bank stehen dem Kunden fünf unterschiedliche Dachfonds zur Auswahl, beginnend mit der defensiven bis zur chancenorientierten Ausrichtung, wobei die Dachfonds jederzeit gewechselt werden können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit in Einzelfonds zu investieren. Dabei stehen zehn Fonds renommierter Investmentpartner zur Verfügung, welche regelmäßig durch zwei Ratingagenturen überprüft werden.
Prinzipiell gilt auch für Fondsinvestments, dass eine höhere Renditechance auch mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Um Kunden aber davor zu bewahren bei ihrer Altersvorsorge durch fallende Börsenkurse negativ beeinflusst zu werden, wurde das Produkt in ein Sicherheitsnetz eingebaut, das sogenannte GarantModul. Durch den Einschluss des Garantiebausteins kann fast die gesamte Beitragssumme abgesichert werden. Für weitere Informationen sollte die Homepage der SEB Bank besucht und ein Beratungsgespräch vereinbart werden.
Die Suche nach dem geeigneten Baufinanzberater
November 14, 2009
Im Bereich der Baufinanzierung konkurrieren mittlerweile als Folge der umfangreichen Informationen über das Internet unabhängige Vermittler mit den Beratern in der Bank. Waren vor mehreren Jahren noch die Banken der erste Ansprechpartner für alle Belange rund um die Finanzierung, so finden heutzutage 25 Prozent aller Immobilienkäufer über ihren Internetzugang die geeigneten Ansprechpartner für Finanzbelange – so zumindest das Ergebnis einer Studie von Immobilienscout24 unter über 1000 Immobilienkäufern.
Ein Vorteil des Internets bei der Suche nach einer geeigneten Baufinanzierung ist etwa die Effektivität in der Recherche. Gesucht werden insbesondere kompetente Persönlichkeiten mit Erfahrung, die ein individuelles Finanzierungsangebot zusammenstellen können. Knapp 15 Prozent der möglichen Immobilienbesitzer sind online auf der Suche nach genauen Finanzierungsangeboten. Das Praktische am Internet ist, dass die Kunden die Möglichkeit haben, Vergleiche anzustellen. Über die Hälfte der Befragten entscheidet sich für eine Finanzierung nicht nur wegen des Zinssatzes, sondern auch wegen der Zinsbindung und Tilgung. Dank des Internets wird der Finanzmarkt transparenter und das ist für die Kunden äußerst positiv. Schließlich kann schon ein um 0,5 Prozent geringerer Zinssatz bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro und zehn Jahren Zinsbindung und einem Tilgungssatz von 1,0 Prozent eine Ersparnis von 9.300 Euro bedeuten. Freie Vermittler haben bessere Angebotsoptionen, da sie nicht wie die Bankmitarbeiter lediglich Produkte eines Anbieters verkaufen müssen.
ADAC Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung ausgezeichnet
November 11, 2009
Im Rahmen einer Untersuchung des Hamburger Psephos Instituts für Markt-, Politik- und Sozialforschung sind mehrere Tausend Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) schriftlich zum Thema Verkehrs-Rechtsschutz befragt worden. Knapp 900 Experten aus dem Verkehrsrecht äußerten sich zu dem Regulierungsverhalten in der Kfz-Haftpflicht, der Kaskoversicherung und dem Verkehrsrechtsschutz. Allen Experten wurde angeordnet, jeweils fünf gute und schlechte Anbieter aufzuzählen – immer der persönlichen Einschätzung nach.
Der ADAC konnte hierbei die mit Abstand meisten Punkte erreichen und wurde als Sieger ausgezeichnet. Die Studie des Instituts ergab somit, dass der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz aktuell der beste Schadensregulierer ist. Grund dafür ist unter anderem, dass die Versicherten im Schadensfall die fairste und schnellste Schadensregulierung beim ADAC bekommen.
Weltweit verfügen über 2,62 Millionen ADAC-Mitglieder auch über den Verkehrs-Rechtsschutz, der nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Freizeitsport und auf Reisen gilt. Der Versicherungsschutz ist in aller Regel ohne Selbstbeteiligung zu erhalten und gilt weltweit. Innerhalb Europas werden die Kosten eines Rechtsstreits bis zu 300.000 € übernommen und im nichteuropäischen Ausland bis zu 40.000 €.
Dieser Rechtsschutz ist als Angebot exklusiv für ADAC-Mitglieder erhältlich. Diese müssen dann in dem Fall, dass sie nicht Recht bekommen, auch nichts für Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtskosten zahlen. Außerdem gibt es eine kostenfreie Erstberatung durch einen ADAC-Vertragsanwalt zum Thema Auto und Verkehr.
Verbraucherschutzzentralen „verdienen gut“
November 9, 2009
Die Verbraucherzentralen sind unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen. Zweck ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über Fragen des privaten Konsums aufzuklären, zu beraten und zu unterstützen. Sie helfen den Kunden, eine bessere Übersicht über die Angebote und die komplexen Marktbedingungen zu erhalten und außerdem benennen sie Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.
Das sind Aspekte, für die die Verbraucherzentralen im öffentlichen Bewusstsein stehen. Allerdings erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass sich die Verbraucherschutzzentralen ihre Versicherungsberatungen sehr gut bezahlen lassen. Die Höhe der Honorare liegt nach internen Berechnungen des Verbandes bei 6 Mrd. Euro, die die Verbraucher für die Dienste dieser Institutionen bezahlen sollen. Die Studien des BVK konnten ermitteln, dass Privathaushalte im Durchschnitt 148,75 Euro im Jahr für die Beratungsdienste der Verbraucherschutzzentralen ausgeben. Nimmt man als Grundlage 40 Millionen Privathaushalte, wird klar, dass für die Verbraucherschutzzentralen ein Milliardenmarkt existiert.
BVK-Präsident Michael H. Heinz hat eindeutig erklärt, dass die Verbraucherzentralen auch aus Steuergeldern Mittel erhalten. Der BVK sieht es auch als negativ an, dass für die Verbraucherschutzzentralen die Versicherungsvermittlungsverordnung mit ihren strengen gesetzlichen Regelungen nicht gilt. Schließlich ist es ihnen daher bisher möglich, ohne Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, ohne jede Sachkundeprüfung und ohne jegliche Verpflichtung zur Dokumentation und Information die Verbraucher zu beraten.
Einmalbeitragspolice der FPI
November 6, 2009
Auf dem deutschen Markt gibt es jetzt eine neue fondsgebundene Einmalbeitragspolice von Friends Provident International (FPI), die in der Variante Basis- und private Rentenversicherung abgeschlossen werden kann. Friends Planinvest ist durch das Angebot von unterschiedlichen Wertsicherungsoptionen und vier Vermögensverwaltungsportfolios eine besondere Fondspolice. Zusätzlich zu diesen Portfolios hat die FPI über 80 Höchststandssicherungsfonds mit Ablaufterminen jeweils zu den Jahren 2015 bis 2098. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, bei der privaten Rentenvariante bis zu zehn Fonds auszuwählen. Für sicherheitsorientierte Kunden hat die FPI in ihrem Angebot zusätzlich eine optionale Beitragssummengarantie. Diese ist unabhängig von der Kapitalanlage des Kunden und vom Versicherer gegen eine feste Gebühr von 5% erhältlich. Die Einmalbeitragspolice ist zudem bei den Auszahlungsmöglichkeiten im Rahmen eines Privatvertrages sehr variabel. Schon 30 Tage nach Vertragsabschluss können die Kunden Entnahmepläne mit regelmäßigen oder flexiblen Teilauszahlungen ab 500 Euro abschließen.
Die Auszahlung der gesamten Kapitalsumme ist zu jeder Zeit möglich. Nach einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist dem Versicherten die Option gegeben, sich für eine oder mehrere lebenslange Renten zu entscheiden. Die Einmalbeitragspolice ist steuerlich wie eine Rentenversicherung anzusehen. Alle Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Bei Entnahmen kann es unter gewissen Umständen vorkommen, dass die Abgeltungssteuer auf die Auszahlungen anfällt.
