Neue Regierung – Veränderungen in vielen Bereichen

Oktober 30, 2009

Infolge der neuen Regierungsbildung wird es ab sofort doch zu einigen Veränderungen in finanziellen Bereichen kommen. Am vielfach diskutierten Gesundheitsfonds soll sich zwar kurzfristig nichts ändern, allerdings sind Union und FDP überein gekommen, ab 2011 das Gesundheitssystem radikal zu verändern. Für sie gilt es, ein „gerechteres, transparenteres und robustes” System zu schaffen. Genaue Umsetzungsstrategien müssen noch erarbeitet werden. Die Krankenkassen gehen im kommenden Jahr von Verlusten in Milliardenhöhe aus. Diese sollen zu 4 Milliarden Euro durch Steuergelder und zu 3 Milliarden Euro vermutlich durch Zusatzbeiträge von den Versicherten ausgefüllt werden.
Eigentliches Ziel der neuen Regierung ist es aber, bei den Kosten für Arzneimittel zu sparen und den gesetzlich Versicherten einen Wechsel in eine private Krankenversicherung zu vereinfachen. Neben den prozentualen Abzügen vom Einkommen sollen die Versicherten in Zukunft auch Pauschalbeiträge für ihre Krankenversicherung einzahlen. Einkommensschwache Versicherte werden auch weiterhin mit Steuerzuschüssen unterstützt. Die Höhe der Pauschalbeiträge ist noch unbekannt. Arbeitgeber haben auf jeden Fall keine weitere Belastung zu befürchten.

Auch im Wirtschaftbereich gibt es einige Erneuerungen: So wird die neue Bundesregierung die Bewältigung der Wirtschaftskrise in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Der Koalitionsvertrag zieht notwendige Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise und fokussiert auf die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums. Die Versicherungswirtschaft wird der Bundesregierung bei der Umsetzung dieser herausfordernden Ziele nachhaltig helfen. Die deutschen Versicherungsgesellschaften sehen das Bekenntnis zur Stärkung des deutschen Versicherungsmarktes im Zuge der Umsetzung der europäischen Versicherungsaufsicht Solvency II als sehr positiv. Auch das Bekenntnis zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und die geplante Anhebung des Schonvermögens von Hartz IV-Beziehern auf 750 Euro pro Lebensjahr sind sinnvolle und gute Vorhaben der neuen Regierung. Der GDV empfindet auch die Zielsetzung, die Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent beizubehalten als positiv. Die Bundesbürger benötigen finanziellen Spielraum, um privat vorsorgen zu können – schließlich sind nur finanzierbare Renten sichere Renten.

Gut abgesichert mit WWK Premium FörderRente protect

Oktober 29, 2009

Ab November wird die WWK Lebensversicherung a.G. ihr Angebot hinsichtlich der kundenindividuellen Wertsicherungsstrategie WWK IntelliProtect® verbessert haben und sie auch als staatlich geförderte Riester-Rente anbieten. Diese neue Prämie wird unter den Namen WWK Premium FörderRente protect abzuschließen sein, nachdem sie zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert worden sein wird. In diesem Fall sichert die WWK die Garantie nicht konventionell über den Deckungsstock oder durch den Einsatz von Garantiefonds ab, sondern die Garantie wird im Rahmen einer individuellen Wertsicherungsstrategie geschaffen. In dem von der WWK entwickelten Verfahren kommt es zu einer börsentäglichen Ermittlung des Risikobudgets für jeden Kunden. Das bedeutet auch, dass jede Vertragssituation individuell angesehen und bearbeitet wird. Darüber hinaus wird nur noch ausschließlich zwischen dem Deckungsstock als Zinsträger und frei wählbaren Investmentfonds umgeschichtet.

WWK IntelliProtect® wird ihre Arbeit ohne Garantiefonds aufnehmen, wie sie sehr oft in anderen Produkten zum Einsatz verwendet werden. Auf der vom Kunden frei wählbaren Anlageseite des Produktes wird im Rahmen einer Open Architecture eine Palette von 23 Fonds verschiedenster Assetklassen zur Auswahl gestellt. Besonders wichtig an dem neuen Tarif ist, dass aufgrund des Einsatzes eines Lebensphasenmodells hohe Transparenz und Flexibilität gewährleistet wird.

Der Kunde verabredet anfangs eine Grundphase, in der durchgehend Beiträge eingezahlt werden können. Zudem sind Sonderzahlungen möglich. Daran schließt sich je nach Dauer der Phase automatisch eine Garantieerhaltungsphase an. Mit dem Beginn dieser wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. So hat der Kunde die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt zu jedem Monatsbeginn das angesparte Vermögen als Rente zu erhalten. Die Rentenphase erfolgt spätestens zum 80. Lebensjahr. Weiterhin wird die ausgesprochene Bruttobeitragsgarantie gewährleistet.

ERV mit Informationen zur Influenza-A/H1N1

Oktober 26, 2009

Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) reguliert Versicherungsfälle, die in Zusammenhang mit der Neuen Grippe stehen, im Sinne der Pandemie-Definition weiterhin ohne Begrenzung. Die Europäische Reiseversicherung AG versteht unter den Begriff Pandemie wie folgt:
Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht. Konkret müssen bei der ERV zwei Voraussetzungen für eine Pandemie gegeben sein: Weltweit müssten mindestens 10 Millionen Personen an der Neuen Grippe erkrankt sein und zudem muss die WHO für die Pandemie Warnstufe 6 ausgerufen haben. Wenn die Anzahl der weltweit an Neuer Grippe erkrankten Personen tatsächlich 10 Millionen überschreitet, dann greift die Pandemie-Definition der ERV. Kontinuierlich wird die Statistik zur Zahl der Neuerkrankten fortgeführt, damit die WHO den Überblick behält. Beispielsweise lag die Anzahl der an der Influenza-A H1/N1 Erkrankten weltweit am 12. Oktober dieses Jahres bei über 378.223, bereits wenige Tage später, am 16. Oktober waren es schon 399.232.

Der aktuelle Stand der weltweiten Infizierungen mit der Neuen Grippe kann auf den Internetseiten der WHO jederzeit abgerufen werden. Sofern die Anzahl von mindestens 10 Millionen Personen Erkrankten erreicht werden sollte, wird die ERV rechtzeitig auf eine mögliche Einschränkung des Versicherungsschutzes hinweisen. Ab heute ist es zunächst für Berufsgruppen wir Rettungskräfte, Ärzte, Schwestern, Polizisten und Politiker möflich, sich gegen den Erreger impfen zu lassen. Bisher lief die Massen-Impfaktion allerdings schleppend an.

Interessierte, die noch Rückfragen zum Thema Neue Grippe und Reiseschutz können sich an das Service Center der ERV unter der Nummer (0 89) 4166- 1766 wenden oder unter http://www.reiseversicherung.de nach weiteren Informationen suchen.

OECO Capital mit nachhaltiger Altersvorsorge

Oktober 23, 2009

Bereits seit mehreren Jahren gibt es eine wachsende Tendenz zu ökologischem Engagement auch am Kapitalmarkt. In beinahe jeder Produktsparte werden heutzutage ökologische Varianten zu den geläufigen Anlageformen offeriert. So ist es auch bei den Lebensversicherungen, bei denen seit einigen Jahren ökologische Produktalternativen geboten werden. Als erster deutscher Lebensversicherer hat sich die oeco capital in ihrer Satzung zu einer sozialen und umweltfreundlichen Kapitalanlagepolitik verpflichtet und stellt damit die erste ökologische Lebensversicherung Deutschlands dar.
Die Auswahl der Kapitalanlagen erfolgt ausschließlich nach eigenen Umweltleitlinien, die in Zusammenarbeit mit einem externen Ökologischen Beirat entwickelt wurden. Ziel der oeco capital ist es, das Leben nicht nur zu versichern, sondern die Lebensqualität dauerhaft zu erhalten. Auf diese Weise will die oeco capital zum Erhalt der Umwelt aktiv beitragen.

Im Sommer dieses Jahres präsentierte sie schon ihr innovatives Produkt oeco futur, das nicht nur private Altersvorsorge sondern auch Schutz im Pflegefall beinhaltet. Mit umfassenden Gestaltungsmöglichkeiten während der Ansparphase wie beispielsweise Beitragsanpassungen, Zuzahlungen, aber auch zahlreichen Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten kann das neue Produkt flexibel den individuellen Lebenssituationen angepasst werden.
Die oeco capital möchte durch die erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit den zusätzlichen Finanzbedarf des Betroffenen decken. Dabei garantiert die oeco dem Kunden schon ab Vertragsbeginn eine wesentlich höhere Rente bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn, was positiv hinsichtlich der Planungssicherheit ist. Beansprucht werden kann die Rente auch bereits fünf Jahre vor dem eigentlich vereinbarten Termin. In Kombination mit der zusätzlichen Abrufoption von weiteren fünf Jahren ist so bei Pflegebedürftigkeit die höhere Altersrente binnen von zehn Jahren zu jeder Zeitpunkt abrufbar. Neben der Wahl der lebenslangen Altersrente besteht auch die Möglichkeit, eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Der Kunde kann sich das Kapital als Einmalzahlung komplett auszahlen lassen oder eine Teilauszahlung wählen, die dann als lebenslange Rente gezahlt wird.

Neue Hausratversicherung bei VHV

Oktober 21, 2009

Eine einfache und effektive Versicherungslösung stellt die VHV seit Kurzem auch ihren Hausrat-Versicherungskunden zur Verfügung. Inspirieren ließ sie sich von ihrer eigenen Kfz-Versicherung, in der es einen Basisschutz und ein Upgrades mithilfe eines Zusatzbausteines gibt. Dasselbe Prinzip ist nun also auch in der Hausratversicherung der VHV zu finden: Der Basistarif heißt “Klassik Garant”, das Upgrade “Exklusiv”.

Die neu konzipierte Versicherung soll VHV-Kunden in ihren wichtigsten Lebensabschnitten begleiten, vom Berufseinstieg über die Familiengründung bis hin zum Ruhestand. Im Mittelpunkt der Überlegungen standen daher Werte wie Leistungsverbesserung, Einfachheit und Flexibilität.

Das Besondere an der VHV Hausratversicherung ist die Leistungsgarantie und Grundabdeckung im Basistarif: Die Assekuranz garantiert, dass sowohl die GDV-Musterbedingungen als auch die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises EU-Vermittler-Richtlinie-Dokumentation eingehalten werden. Für zukünftige Leistungsverbesserungen spricht die VHV eine Leistungsgarantie aus: Erweitert sich der Leistungskatalog in der Zukunft, profitieren Versicherte automatisch davon, ohne Sondervertrag oder Aufschläge. Als weiteren Service hebt die Versicherung ihren Homeservice hervor: Versicherten steht rund um die Uhr eine Telefonhotline zur Verfügung, die im Schadensfall unbürokratisch hilft und berät.

Auch der Leistungsumfang der neuen Hausratversicherung kann sich sehen lassen: Selbst im Basistarif sind Leistungen eingeschlossen, die die meisten Versicherer ausschließen oder nur gegen eine Beitragserhöhung versichern. Dazu gehören u.a. eine Mitversicherung von Schäden an Gefrier- und Kühlgut, innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Rauch-, Seng- und Schmorschäden oder Nutzwärme- und Verpuffungsschäden. Bei Abwesenheit bis 120 Tage verzichtet die VHV auch auf den Einwand der Gefahrerhöhung. Für beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die zur Wohnung gehören, schließt die VHV Schäden bis 10.000 Euro ein. Durch den Baustein Exklusiv lässt sich der schon sehr umfangreiche Versicherungsschutz noch erweitern.

Aus für niederländische DSB Bank

Oktober 19, 2009

Wie die Tagesschau auf ihrem Internetauftritt berichtet, ist die niederländische Privatbank DSB pleite. Ein Gericht in Amsterdam bestätigte heute deren Zusammenbruch. Der letzte Versuch, das Unternehmen doch noch durch eine Übernahme zu retten, scheiterte gestern Abend. DSB-Eigentümer Dirk Scheringa blieb nur, seinen beschäftigten und Kunden zu erklären, dass er die Pleite sehr bedaure.

Der Insolvenz ging voraus, dass Kunden des Geldinstituts massenhaft ihr Geld abzogen. Innerhalb von nur zwölf Tagen gingen der Bank Einlagen in Höhe von 600 Millionen Euro verloren. In der vergangenen Woche wurde die DSB Bank in der Folge unter staatliche Kontrolle gebracht. Seitdem erfolgte die fieberhafte Suche nach einem Retter in der Not, der die DSB Bank kaufen könnte – ohne Erfolg, wie sich nun herausstellte. Zwar zeigte sich eine US-amerikanische Investorengruppe durchaus interessiert, die Regierung verweigerte jedoch eine Finanzspritze im Wert von runf 100 Millionen Euro. Als grund für die Weigerung führte Finanzminister Wouter Bos an, dass die DSB nicht aufgrund der Finanzkrise in diese Schwierigkeiten geraten sei. Vielmehr hätten eigene Fehler in die aktuelle missliche Lage geführt.

Betroffen von der DSB-Pleite sind neben 1.700 Mitarbeitern auch etwa 400.000 Kunden. Da die DSB Bank auch in Deutschland, genauer gesagt in Düsseldorf, aktiv war, trifft deren Pleite auch deutsche Bankkunden. In Deutschland konzentrierte sich das unternehmen auf die Vergabe von Privat- und Immobilienkrediten. Auch Sparanlagen gehörten ins Portfolio der DSB. Die Einlagen aller Kunden unterliegen der niederländischen Einlagensicherung: Die Rückerstattung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde sind garantiert. Darlehensnehmern bleibt lediglich abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Neuer Kfz-Tarif bei AXA zum Jahreswechsel 2009/2010

Oktober 16, 2009

Wer bei der AXA Versicherung sein Fahrzeug versichern möchte und dies nicht nur mit der Haftpflichtversicherung, sondern auch in der Vollkasko, der kann ab 2010 eine prämienfreie Leistungserweiterung in der Vollkasko durch den Einschluss von „optimum plus“ beantragen.

Der Baustein “optimum plus“ verbessert den Vollkaskoschutz optimal. Bekanntermaßen deckt die Vollkasko- Versicherung auch Schäden durch Unfall sowie mut- und böswillige Beschädigungen ab. Wird jedoch keine dieser Auslegungen erfüllt oder liegt sogar ein Ausschluss vor, besteht für den Kunden kein Versicherungsschutz. Im Schadenfall kann es für den Versicherten demzufolge zu ärgerlichen und bösen Überraschungen kommen. So zum Beispiel wenn:

- sich ein Fahrrad oder ein Dachgepäckkoffer löst und auf die eigene Motorhaube fällt

- ein Unbekannter nachts die Reifen eines parkenden Autos zersticht

- sich während der Fahrt eine Schneekette löst, gegen den Wagen schlägt und das Auto beschädigt.

Mit dem Baustein „optimum plus“ AXA sind jetzt diese Schäden versichert. Natürlich bestehen für dieses Produkt auch noch Ausschlüsse wie zum Beispiel Vorsatz, Teilnahme an Rennen, Kriegsereignisse, Alterungsprozesse, Motorschäden durch falsches Betanken oder auch fehlerhafte Betriebsvorgänge. Allerdings sind diese Ausschlüsse versicherungstechnisch für den Kunden als akzeptabel anzusehen.

Somit stellt das „optimum plus“ für den Kunden ein beruhigendes Rundum- Sorglos-Paket für das jeweilige Fahrzeug dar. Schließlich muss sich der Versicherte über unerwartete und teure Schäden in Zukunft keine Gedanken mehr machen. Leider können Kunden, die eine Vollkasko- Versicherung in den Produktlinien „alternativ“ oder „Auto- Trend“ abschließen, den Zusatz nicht wählen.

Vorsicht bei angeblichen Rabatten in der Kfz-Versicherung!

Oktober 14, 2009

Der Herbst ist da und damit nähert sich auch die Zeit der Kfz-Versicherungs-Wechsel und Kfz-Versicherungs-Vergleiche. Alle Kfz-Versicherer wissen um die Tatsache und werben mit günstigen Tarifen, lohnenden Rabatten und vielen Extras. Aber Vorsicht ist geboten, denn nicht immer sind die angeblich so guten und hervorragend angepriesenen Angebote auch die tatsächlich günstigsten Tarife. Das zeigt auch gerade wieder ein aktuelles Beispiel.

So wirbt Tchibo damit, Kfz-Versicherten eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung der Asstel anzubieten, die gleichzeitig kostenlos einen Rabattschutz enthält. Diesem Angebot ging Stiftung Warentest www.test.de nach und hat anhand dreier Modellbeispiele nachgerechnet, wie günstig das Angebot in der Realität ist.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Egal, ob es der 23-jährige Student mit einem neun Jahre alten Golf war, die vierköpfige Familie mit einem Opel Zafira und einer Fahrleistung von 15.000 km oder der Audi A6, Allein- und Vielfahrer, bei der Konkurrenz gab es immer günstigere Tarife zu finden. Bei der Modell-Familie waren sechs Versicherer günstiger als das Angebot von Tchibo. Beim getesteten Vielfahrer kann es zu einem Preisunterschied von bis zu 193 € kommen und selbst der Student kann bei einem genauen Vergleich bis zu 90 € im Jahr sparen.

Fazit: Angebote von Versicherern können durchaus für den Einzelnen interessant sein. Generell sollte man aber nicht nur zwischen seiner aktuellen Versicherung und dem Angebotsanbieter vergleichen, sondern immer einen breiteren Vergleich der Kfz-Versicherer durchführen.

Marktlücke Produktkombinationen

Oktober 12, 2009

Versicherungs- und andere Produkte zusammenzufügen, um die Versicherungsprodukte einfacher zu verkaufen, ist als Idee kein Novum, bringt jedoch stets Erfolg. In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Marktforschungs-Institut YouGovPsychonomics AG wurde genauestens analysiert, welche Produktkombinationen von den Kunden angenommen werden würden. YouGovPsychonomics führte zwei Online-Gruppendiskussionen und eine nach eigenen Angaben repräsentative Befragung von 1.000 Konsumenten durch.
Auf diese Art und Weise entstand eine Ähnlichkeitsbeurteilung unterschiedlicher Produkte, deren Kauf von den Kunden entweder als Lust oder als Pflicht empfunden worden ist. In einer weiteren Untersuchung wurde dann überprüft, inwieweit ein Kauf als langfristig bindend oder eher als freie Entscheidung empfunden wird.

Versicherungsprodukte werden dabei sowohl als Pflichtkauf als auch als einer mit langfristiger Bindung eingestuft. Eine Kombination ist daher nur mit einigen von YouGovPsychonomics untersuchten Produkten und Leistungen auch tatsächlich sinnvoll. Begriffe wie Produktbündel oder Produktzugabe sind in aller Regel eher negativ belegt, aus diesem Grunde sollte eine derartige Produktbezeichnung vermieden werden. Bei direkter Abfrage ordnen Kunden den Nutzen materieller Produktzugaben oder von Einkaufs- oder Veranstaltungs-Gutscheinen zu einer Versicherung als sehr unattraktiv ein. Die von den Studienautoren gefundenen Lösungskonzepte richten sich stark nach Lebens- und Erlebniswelten von Konsumenten. Dadurch werden Produktkombinationen entdeckt, die sich nicht so direkt aufdrängen wie die Anbündelung einer Auto-Police an den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Autohändler. Beliebt ist auch eine Werkstattkundenkarte mit Vergünstigungen bei Reparaturen als zusätzliche Offerte.

Ein geeignetes Lösungskonzept könnte ein ganzes Paket angebündelter Produkte sein. In der Studie interessierten sich die Befragten am meisten für ein Paket an, in dem neben Kfz-Versicherung und erwähnter Werkstattkundenkarte auch ein Fahrsicherheitstraining, eine Jahresmitgliedschaft in einem frei wählbaren Autoclub und entweder eine TÜV-Hauptuntersuchung oder eine Gebrauchtwagen-Untersuchung inbegriffen waren.
Bei den anderen getesteten Lösungskonzepten wuchs der Anteil derjenigen, die sich wahrscheinlich oder bestimmt nicht dafür entscheiden würden, auf bis zu über 70 Prozent an.

BAföG- Empfänger erhalten Zuschuss zur Versicherung

Oktober 9, 2009

Die Techniker Krankenkasse hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Studenten, die einen Antrag auf BAföG stellen, in jedem Fall einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Krankenkassenbeiträge haben. Voraussetzung, um diesen Zuschuss zu erhalten, ist, dass die Studenten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem dürfen sie nicht länger bei den Eltern versichert sein und müssen eigene Beiträge zahlen.
Eine Ausnahme sind solche Studenten, die einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, sie dürfen entsprechend der Dienstdauer länger über die Familie versichert sein.

Den BAföG-Empfängern wird jeden Monat 54 Euro für die Krankenversicherung und 10 Euro für die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Studierenden eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse einreichen. Diesen Nachweis über die eigene Krankenversicherung ist sowohl zum Beginn des Studiums als auch bei einem Wechsel der Krankenkasse oder Hochschule durch die Studenten vorzuzeigen. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es einen besonderen Service: Alle Studenten, die bei ihr versichert sind, können diese Bescheinigungen ebenfalls telefonisch anfordern oder aber es gibt die Möglichkeit, die Bescheinung direkt in jeder Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse abzuholen. Bei weiteren Fragen sollen Studierende auf den Informationsseiten zum BAföG unter www.bafoeg-rechner.de noch einmal nachlesen.

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