Photovoltaikanlagen-Versicherung der CONDOR Versicherungsgruppe

Juli 31, 2009

Tatsächlich kann man mit der Installation einer Photovoltaikanlage Geld verdienen. Der Gesetzgeber fördert das Betreiben einer Photovoltaikanlage und belohnt die Betreiber für die Stromerzeugung mit attraktiven Vergütungssätzen für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom.

Doch diese Anlage sind auch Gefahren ausgesetzt, die dann zu unvorhergesehenen Schäden führen können. Grundsätzlich gehören Photovoltaikanlage nicht zu den kleinen finanziellen Anschaffungen. Demzufolge sind Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten im Vorhinein schwer zu kalkulieren. Adäquate Rücklagen sind nur in den seltensten Fällen vorhanden. Aber was passiert, wenn zum Beispiel die schweren Schneemassen auf den Kollektoren lasten, kleine Nagetiere sich in die Verkabelung verbeißen oder aus einem simplen Kurzschluss ein flammendes Inferno wird?

Das Spezialkonzept der CONDOR Versicherungsgruppe ist so aufgebaut, dass der Versicherungsschutz nach den persönlichen Bedürfnissen des Betreibers in Verbindung mit der anlagenspezifischen Risikosituation gestaltet werden kann.

Die Aufgabe des Konzeptes ist die Versicherung der kompletten Anlage. Das Konzept wird in zwei Varianten angeboten: Die solide Basisdeckung oder die besonders leistungsorientierte Plusdeckung. Außerdem wird die Möglichkeit geboten, sich gegen weitere Gefahren wie Sachrisiken, Ertragsausfallrisiken (optional), Installationsrisiken (optional) und Haftungsrisiken (optional) abzusichern.

Mit dem maßgeschneiderten Spezialkonzept für Photovoltaikanlagen macht der Hamburger Versicherer das Risiko kalkulierbarer. Die wertvollen Investitionen sind geschützt und mögliche negative wirtschaftliche Folgen werden abgefedert.

Die „Schwarze Liste“ der Versicherungen

Juli 29, 2009

Die meisten Kunden der Versicherer wissen gar nicht, dass ihre Daten in einer großen Zentraldatei gespeichert werden. Der Grund dafür ist, dass damit das sogenannte Schadensrisiko des Kunden errechnet werden kann. Seit dem 1. April 2009 kann man diese Daten allerdings abfragen.

Im Computermeldesystem HIS, der “Schwarzen Liste“ der Versicherungen, sammeln die Gesellschaften seit 1993 auffällige Schadensmeldungen. Diese werden zentral verwaltet. Versicherungen, die diesem System mitangeschlossen sind, können die Einträge verschlüsselt abrufen, um so mehr über auffällige Kunden zu erfahren.

Nach neuesten Daten sind mittlerweile neuneinhalb Millionen Datensätze in HIS gespeichert. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren hierbei, dass Betroffene in der Vergangenheit über die Einträge gar nicht informiert wurden. Aus diesem Grunde gilt seit 1. April 2009 eine Änderung: Neue Kunden werden nun direkt von der Versicherung informiert, wenn sie an die HIS-Liste gemeldet werden.

Bei Bestandskunden ist es ein wenig komplizierter: Ein Bestandskunde kann jetzt schriftlich einen Antrag beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft stellen. Wichtig ist, dass als Legitimation eine Kopie des Personalausweises beigefügt sein muss. Vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft kommt dann die Information, ob ein Eintrag vorliegt und wer ihn vorgenommen hat. Auf diese Weise kann sich der Altkunde dann direkt an die betroffene Versicherung wenden, denn über die speziellen Inhalte der Einträge muss sich der Kunde direkt beim Versicherer informieren. Dies muss auch in schriftlicher Form erfolgen.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Hinweis- und Informationssystem
Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin
www.gdv.de

Verbesserte Pflegetarife bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.

Juli 27, 2009

Von heute auf morgen kann man zum Pflegefall werden: Oft gibt es keine Anzeichen dafür und man muss auch nicht unbedingt alt sein um plötzlich dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Gegenwärtig sind zirka 2,3 Millionen Bürger in Deutschland auf Pflege angewiesen. Statistisch wird jeder sechste Deutsche im Laufe seines Lebens wegen Pflegebedürftigkeit professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen – Zahl steigend. Laut Experten wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2030 bereits 3,6 Millionen Bürger gibt, die pflegebedürftig sein werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet generell nur eine Grundabsicherung. Kommt es also zu einer Pflegebedürftigkeit, muss man die Kosten mit seinem eigenen Einkommen abdecken, seine Ersparnisse aufbrauchen und im schlimmsten Fall muss man selbst das eventuell vorhandene eigene Haus verkaufen. Aber auch Familienangehörige können für die Finanzierung herangezogen werden. Sie sind sogar per Gesetz dazu verpflichtet.

Um dem entgegenzuwirken, hilft der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung bietet deshalb mit der PflegeVorsorge eine Versicherung an, die die finanziellen Risiken eines Pflegefalls abfedert beziehungsweise auffängt.

Zum 1. Mai 2009 wurden hier die Leistungen deutlich verbessert. So zählte bisher ausschließlich die Einstufung über Pflegepunkte nach einem Katalog von Versicherungen des täglichen Lebens. Seit dem 1.Mai leistet die Volkswohl Bund PflegeVorsorge auch dann, wenn der Versicherte nach der gesetzlichen Pflegedefinition in eine Pflegestufe eingeordnet wird. Ebenso wurde der Demenzbegriff verbessert. Als Demenz zählen fortan mittelschwere Leistungseinbußen ab dem Schwergrad 5. In allen Produktvarianten (Basis, Komfort, Exklusiv) wird nun der Versicherte bereits ab 3 Pflegepunkten, gesetzlicher Pflegestufe I oder Demenz von der Beitragszahlung befreit. Auch eine Nachversicherungsgarantie für bestimmte Ereignisse wie Heirat oder Geburt ist jetzt ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Neuregelung der Patientenverfügung

Juli 25, 2009

Ab 1. September 2009 gibt es eine wichtige Änderung hinsichtlich der Patientenverfügung. Von diesem Zeitpunkt an sind Ärzte per Gesetz an die Wünsche ihrer Patienten gebunden. Personen, die bereits eine Patientenverfügung geschrieben haben, brauchen nichts weiter zu tun, da sich inhaltlich durch das neue Gesetz nichts ändert.

Sicherlich ist es grundsätzlich sinnvoll zu prüfen, ob es sich um ein rechtssicheres Dokument handelt. So können beispielsweise Kunden der ARAG den ARAG Online Rechts-Service nutzen um ein derartiges Dokument zu erhalten. In wenigen Minuten kann ein juristisch einwandfreies Dokument über das Portal angelegt werden. Zusätzlich bietet die ARAG den Versicherten über den Online Rechts- Service die Möglichkeit auf mehr als 800 juristisch geprüfte Musterschreiben, Verträge und Dokumente zuzugreifen. Ebenso besteht die Chance, Rechtsfragen interaktiv zu lösen. Interessierte, die nicht bei der ARAG versichert sind können sich bei einem Testzugang anmelden und dann einen Teil der Angebote 7 Tage lang gratis und unverbindlich nutzen.

Für die Patientenverfügung gelten laut Bundesjustizministerium zum Bespiel folgende Regelungen:

• Jeder Volljährige kann in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden will, sobald er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Zukünftig sind im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen die Betreuer und Bevollmächtigten an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Die Betreuer und Bevollmächtigten müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der momentanen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen klar zur Geltung bringen.
• Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
• Sofern es keine Patientenverfügung gibt oder die Festlegungen nicht der gegenwärtigen Situation entsprechen, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, den ärztlichen Eingriff oder die Heilbehandlung einwilligt.

Steigende Kostenbelastung der Versicherungen durch mehr Blitzeinschläge

Juli 22, 2009

Unwetter stellen einen immer mehr bestimmenden Faktor in der Sparte der Schadensübernahme der Versicherungen dar. Auch in diesem Sommer gab bereits viele Gewitter, die gravierende Schäden verursachten, welche dann den Versicherungen gemeldet wurden. Dabei spielen die Begriffe äußerer und innerer Blitzschutz eine Rolle. Der Leiter des Arbeitskreises Gebäudeblitzschutz, Jürgen Wettingfeld von der Deutschen Kommission Elektrotechnik, erklärt, dass der äußere Blitzschutz ein Blitzableiter ist, der den Blitz einfängt und ihn durch die Erdungsanlage so im Erdreich verteilt, dass er keinen Schaden anrichten kann. Schlägt ein Blitz direkt ins Haus ein, kommt es so zu keinem Brand. Der Blitzableiter ist normalerweise aus mehreren Aluminium-Drähten aufgebaut, die einen Durchmesser von 8 Millimetern haben und als sogenannte Fangleitungen bezeichnet werden. Um seiner Aufgabe als Blitzableiter erfüllen zu können, müssen alle auf dem Dach befindlichen Metallteile wie Fernsehantennen, Regenrinnen oder Geländer angeschlossen sein. Es gehört nicht nur der äußere Blitzschutz, sondern auch der innere Blitzschutz zu einer Blitzschutzanlage, durch welchen Schäden durch Überspannungen an Elektrogeräten verhindert werden. Wettingfeld sagt weiter, dass Überspannungsschäden durch direkte Blitzeinschläge wie auch durch indirekte Einwirkungen geschehen können. Die Kosten für eine gesamte Blitzschutzanlage eines Einfamilienhauses liegen ungefähr bei 3.000 Euro. Sie sollten alle vier Jahre fachmännisch gewartet werden.

Alle Schäden, die durch den Blitzeinschlag entstanden sind, werden von der Gebäudeversicherung getragen, wobei es vollkommen gleich ist, ob es eine Blitzschutzanlage gibt oder nicht. Bei der Art der Schäden wird differenziert. Liegt ein Überspannungsschaden vor, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Der Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht automatisch Teil der Hausratversicherung, es ist aber regelmäßig kein Problem, ihn nachträglich mit in den Vertrag aufzunehmen. Bei einem durch einen Blitzeinschlag entstandenen Brand haftet die Wohngebäudeversicherung mit einem Feuerschutz.

Neues Bausteinkonzept für Rückdeckung von Pensionszusagen

Juli 20, 2009

Seit Beginn dieses Monats hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ihre Angebotspalette um eine weiteres Produkt erweitert: Entwickelt wurde ein neues Bausteinkonzept für die Rückdeckung von Pensionszusagen und Unterstützungskassenversorgungen. Sascha Albiez, Marketingleiter der Stuttgarter, erklärte ausführlich, dass dieses Produkt für Firmenchefs unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein Versorgungskonzept darstelle, das nach dem Bausteinprinzip individuell zusammengefügt werden kann und den Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes entspricht. Es können auch je nach Anforderung des Arbeitgebers und den Vorstellungen der Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen hinzugefügt werden. Zu diesen Leistungen gehören nicht nur die Absicherung der Hinterbliebenen, sondern auch die der eigenen Arbeitskraft, was in Form einer Rente und als Beitragsbefreiung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erfolgen kann. Zudem gewährt das Konzept neben vielen Überschussverwendungsarten vor Rentenbeginn drei unterschiedliche Dynamik-Varianten, den flexiblen Leistungsbeginn sowie unterschiedliche Rentenmodelle wie teilkonstante, teildynamische oder dynamische Renten. Die Rentensteigerung ist garantiert und befreit den Arbeitgeber so von der Anpassungsprüfungspflicht.

Um sich genauer über dieses Produkt zu informieren, hat die Stuttgarter ihren Geschäftspartnern ein Pensionszusage-Beratungstool mit Analyseprogrammen, eine Angebots-Software, Broschüren, Produktpräsentationen und auch einen Podcast, der in drei Minuten das neue Bausteinkonzept erklärt, zur Verfügung bereitgestellt. Interessierte Kunden müssen sich lediglich an die Stuttgarter wenden und erhalten dann ein auf sie zugeschnittenes Angebot.

degenia Novum: Schadenfreiheitsregelung bei SB-Tarifen

Juli 17, 2009

Die degenia hat schon immer einen Fokus auf Selbstbehalte im Schadenfall gehabt. Damit der Selbstbehalt aber auch für beide Seiten, das heißt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung selbst, auf einer sinnvollen Regelung basiert und um für den Makler einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, SB-Tarife mit vollster Überzeugung zu verkaufen, sind bei allen neuen degenia- Deckungen die Schadenfreiheitsklassen 1,2,3 und 0 eingeführt worden.
SF 0,1,2 entsprechen einem Selbstbehalt im Schadenfall von jeweils 150 Euro. Bei der SF 3 bedeutet dies 0 Euro Selbstbehalt.

Bei einem Wechsel in den degenia Selbstbehalt-Tarif, sofern eine Angabe des Vorversicherers erfolgt und keine Schäden in den letzten 5 Jahren vorlagen, erfolgt die Einstufung unmittelbar in SF 2. Nach lediglich einem weiteren Versicherungsjahr ohne Schaden entfällt für diesen Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung durch die SF 3. Bei einem Antrag ohne Vorversicherer beziehungsweise mit Schäden wird der Versicherungsnehmer in SF 1 eingestuft. Nach nur zwei Jahren entfällt bei diesem Versicherten dann der Selbstbehalt. Nach einem regulierten Schaden fällt der Kunde zurück in die SF 0.

Diese neue Regelung wurde von der degenia geschaffen, um vornehmlich die Kunden zu belohnen, die nicht wegen jedes Schadens den Makler oder den Risikoträger in Anspruch nehmen. So erhalten sie eine geringere Prämienhöhe als Belohnung.

BGH-Urteil: Banken müssen über Insolvenzrisiko aufklären

Juli 15, 2009

Weiterer Punktsieg für die Verbraucher: Mit der Entscheidung, die der Bundesgerichtshof gestern zum Thema Aufklärung über das Insolvenzrisiko traf, stärkten die Karlsruher Richter die Rechte der Bankkunden.

Laut BGH-Urteil sind Geldinstitute verpflichtet, ihre Kunden auf den Umfang der Einlagensicherung hinzuweisen, ohne dass der Kunde danach fragen muss. Auch ein Hinweis in den AGBs der Banken reicht nicht aus: Bankberater müssen im Beratungsgespräch ausdrücklich auf die Sicherheit einer Einlage hinweisen. Entscheidet sich ein Kunde für ein Bankprodukt, das in jedem Fall sicher sein soll, muss die Bank sogar darauf verzichten, eigene Produkte zu empfehlen, wenn diese nicht den Kundenwünschen entsprechen.

Geklagt hatten zwei Kundinnen der Dresdner BFI Bank, einem Geldinstitut, das im Jahr 2003 Insolvenz anmelden musste. Die Kundinnen hatten insgesamt 250.000 Euro in Festgeld und Sparbriefen angelegt. Allerdings wussten sie laut eigener Aussage nicht, dass die BFI Bank keinem Einlagensicherungsfonds angeschlossen war. Dementsprechend groß war die Verwunderung und Sorge, als die Einlagen im Rahmen der Insolvenz lediglich in Höhe der gesetzlichen Mindestsicherung ausgezahlt wurden.

Das Urteil war von anderen Anlegern mit Spannung erwartet worden. Weitere 80 Geschädigte strengen zurzeit ein Verfahren gegen die BFI an und erhoffen sich aufgrund des positiven Urteils auch in ihrem Fall eine vollständige Rückzahlung ihrer Einlagen.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief der DEVK

Juli 13, 2009

Der DEVK Haus- und Wohnungsschutzbrief soll in brenzligen Situationen helfen. Er bringt Hilfe, wenn zum Beispiel der Schlüssel vergessen wurde, wenn die Heizung unerwartet ausfällt oder wenn Wespen auf dem Balkon ein Nest errichten wollen. In diesen und in vielen anderen Situationen genügt dann ein Anruf (Tag und Nacht) und die DEVK kümmert sich darum, dass dem Kunden schnell geholfen wird.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann als Zusatzleistung in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Allerdings nur dann, wenn die Erstwohnung auch ständig vom Versicherungsnehmer bewohnt ist. Ebenso muss die Hausratversicherung natürlich auch bei der DEVK bestehen. Sofern der Einschluss gewünscht wird, der Vertrag aber schon lange besteht, muss der Vertrag auch auf aktuelle Bedingungen umgestellt werden (VHB 2008). Eine weitere Möglichkeit den Haus- und Wohnungsschutzbrief einzuschließen ist dann gegeben, wenn der Kunde eine Wohngebäudeversicherung bei der DEVK hat. Allerdings gilt der Einschluss ausschließlich bei Einfamilienhäusern und nur nach Ablauf einer beitragfreien Feuer-Rohbauversicherung.

Wichtige Voraussetzungen für die Nutzungen des Haus- und Wohnungsschutzbrief ist, dass kein Dienstleister in Eigenregie beauftragt werden darf. Versicherungsschutz besteht als nur dann, wenn der Partner ROLAND-Assistence die Organisation und die Kostenübernahme übernimmt.

Der Beitrag für den DEVK Haus- und Wohnungsschutzbrief ist moderat. Beim Einschluss in die Hausratversicherung kommen für den Kunden Kosten von 23,80 Euro jährlich dazu.

Auslandsreise-Krankenversicherung nicht vergessen!

Juli 11, 2009

Die Sommerferien haben für vielen Schüler bereits begonnen und die ersten Urlauber zieht es wieder ins Ausland. Bei dieser schönen Vorstellung denkt wohl kaum ein Urlauber über einen möglichen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung nach. Doch ist gerade der meist spontane Klimawechsel oder die ungewohnte Ernährung häufig ein Grund, um in den Ferien einen Arzt aufzusuchen.

Damit der Urlaub zu keinem finanziellen Abenteuer wird, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung immer mit im Gepäck sein, denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Ausland oft nur einen Teil der entstandenen Kosten. Der Rücktransport ist sogar meist nicht abgesichert.

Da in vielen Ländern eine gute ärztliche Versorgung nicht immer Standard ist, wird es bei fast jeder Behandlung zu zusätzlichen oder grundsätzlich eigenständig getragenen Kosten kommen. Genau da setzt der Schutz der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ein. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung kommt für Behandlung und Medikamente auf. Außerdem übernimmt sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat.

Ein gutes Beispiel für einen privaten Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz ist die Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif ARE) der Victoria. Sie übernimmt weltweit bei allen Reisen bis zu 6 Wochen die Kosten für:
• ambulante und stationäre Behandlung wegen akuter Erkrankungen oder Unfallfolgen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung
• Arznei-, Verband- und Heilmittel
• medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder Überführung im Todesfall

Ferner hilft die Victoria bei medizinischen Notfällen im Ausland unter anderem bei der Wahl eines geeigneten Arztes oder Krankenhauses, bei der Versorgung mit Medikamenten, bei der Organisation eines erforderlichen Krankenrücktransportes und indem die Victoria die Zahlungsgarantien bei einem Krankenhausaufenthalt gibt. Dies wird durch einen 24-Stunden-Notrufservice bei Auslandsreisen gewährt.

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