“Back to work” mit der Cardif Restkreditversicherung

Juni 29, 2009

Da jetzt zu Zeiten der Wirtschaftskrise die Lage auf dem Arbeitsmarkt sehr angespannt ist und immer mehr Menschen ihren Job verlieren, hat der internationale Restkredit-Spezialist Cardif unter dem Titel „Back to work“ zahlreiche Assistance-Dienstleistungen entwickelt. Das bedeutet, dass den versicherten Kunden in der möglichen Arbeitslosigkeit damit geholfen werden soll. Cardif unterstützt dabei, schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden und so auch den finanziellen Engpass zu überstehen.
Dieser Service wird von Cardif zur Restkredit- bzw. zur Zahlungsausfallversicherung als Zusatz angeboten. Auf diese Weise ist zum ersten Mal eine bedarfsgerechte Gesamtlösung aus Arbeitslosigkeits-Police und Arbeitslosigkeits-Assistance auf dem deutschen Markt lanciert worden.

Inhalt der Assistance-Dienstleistungen sind diverse, aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Der Service bietet einen Check des letzten Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen und darüber hinaus sind ein telefonisches Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche und eine Checkliste für das angemessene Gesprächsverhalten im Serviceumfang inbegriffen. Selbst wenn der Versicherte keine Leistung aus der Restkreditversicherung erhält, zum Beispiel weil die Kündigung bei Vertragsabschluss bereits ausgesprochen war, kann er die Assistance-Dienstleistung für sich beanspruchen. Eindeutiges Plus der Assistance-Dienstleistung ist, dass der Versicherte einer zukünftigen Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld ausweichen kann, da er die unterstützenden Leistungen erhält, sobald er von der drohenden Kündigung erfährt. Zudem gibt es noch eine Broschüre mit konkreten Informationen zu staatlicher Hilfe wie dem Arbeitslosengeld I und II sowie über Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Cardif hat in ihrer Angebotspalette nicht nur Assistance-Dienstleistungen für den Fall einer Arbeitslosigkeit, sondern auch entsprechende Konzepte für andere Risiken wie Scheidung, Krankheit und Pflege. Aufgrund des sehr attraktiven Angebots der Restkreditversicherung verzeichnet Cardif weiterhin steigende Mitgliederzahlen.

Cardif offeriert schon seit 1996 individuell angepasste Deckungskonzepte und ist heute einer der führenden Restkreditversicherer weltweit mit über 50 Millionen Endkunden. Zu Beginn dieses Jahres wurde die Cardif von Standard & Poor’s mit einem AA+ Rating ausgezeichnet.

Rürup-Rente der Skandia prämiert

Juni 26, 2009

Die fondsgebundenen Rentenversicherungen Skandia Fondsrente und Skandia Basisrente, die „Rürup-Rente“, sind durch das unabhängige Analysehaus Franke & Bornberg mit der Bestnote „FFF“ ausgezeichnet worden. Die Produkte der Skandia Lebensversicherung AG erreichen die höchsten Standards von Franke & Bornberg. Skandia Fondsrente und Skandia Basisrente sind aus diesem Grunde nicht nur für sicherheits- sondern auch für investmentorientierte Anleger überaus empfehlenswert. Des Weiteren sind die Vertragsregelungen derart verständlich gestaltet, dass der Vertragsabschluss den Kunden keine Probleme mehr bereitet, bestätigen Franke & Bornberg. Als Grundlage der Bewertung dienten die Versicherungsbedingungen.

Durch die Auszeichnung mit dem „FFF“-Rating ist die Skandia eine der wenigen Anbieter auf dem deutschen Vorsorgemarkt, die neben einer Prämierung für die Produkte in der ersten Vorsorgeschicht auch eine Auszeichnung für die Produkte in der dritten Vorsorgeschicht bekam. Um die Höchstbewertung „FFF“ zu erreichen und auch beizubehalten, hat die Skandia ihre Konditionen weiter verbessert. Aussagen der Gesellschafz zufolge können die Skandia Kunden ab sofort zusätzlich von mehr Sicherheit und mehr Flexibilität profitieren. Kombiniert wird dies mit transparenten Regelungen beispielsweise für den Fall von Zahlungsschwierigkeiten oder für das individuelle Ablaufmanagement.

Der Kunde ist mit der Skandia also gut beraten, sofern er sich für eine Rürup-Rente interessiert. Die Basisrente, die in der Umgangssprache auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, ist eine Art der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Basis bildet der Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Anders als bei der klassischen privaten Rentenversicherung existiert ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden kann. Stattdessen wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht betrifft alle Leistungsmerkmale des Vertrages. Dazu gehören zum Beispiel die Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Beschluss zum Bürgerentlastungsgesetz

Juni 24, 2009

Erst vor kurzem verabschiedete der Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz. Diesem Gesetz zufolge sollen Arbeitnehmer ab 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in erweiterten Umfang besser steuerlich absetzen können. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Arbeitnehmer pro Jahr um knapp 10 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich wird es auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen mit einem Umfang von 3 Milliarden Euro geben.

Dieser Schritt soll als Antwort der Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise verstanden werden. Seit dem Beginn der Koalition im Jahre 2005 handelt es sich um die größte Steuersenkung. Finanzminister Peer Steinbrück sieht diese Änderung als eine „der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte“. Auch sprach er sich eindeutig gegen die Forderungen der FDP aus, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen als Teil der Reform erreichen wollten. Steinbrück sieht diese Forderung als sachlich nicht notwendig an. Außerdem überstiegen diese Forderungen die Tragbarkeit der Haushalte des Bundes und der Länder.

Für Geringverdiener wirkt sich die Steuersenkung noch besser aus als geplant. Darüber hinaus sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar. Dafür ist es jedoch Voraussetzung, dass die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge noch nicht aufgebraucht sind. Dabei bleiben Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer unbeachtet. Es ist möglich, mindestens die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzusetzen, höchstens aber 1.900 Euro beziehungsweise 2.500 Euro pro Jahr. Bei der Steuerbefreiung werden zudem auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Sofern der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmt, was sehr wahrscheinlich ist, wird das Gesetz erlassen.

Deutsche Rentenversicherung braucht steuerliche Identifikationsnummer

Juni 22, 2009

Die gesetzliche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen einer sogenannten Rentenbezugsmitteilung der Finanzverwaltung Mitteilung über geleistete Rentenzahlungen zu machen. Um die übermittelten Daten den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung zuzuordnen, gibt es für die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Verpflichtung, zusammen mit der Mitteilung über die Rentenzahlungen auch die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Diese Identifikationsnummer gibt es seit dem letzten Jahr und wurde vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben.

Um das Verfahren für die Rentnerinnen und Rentner einfach zu halten, erkundigt sich die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Bundeszentralamt für Steuern nach der steuerlichen Identifikationsnummer und ordnet sie automatisch zu. Allerdings konnte bei rund 430.000 Rentnerinnen und Rentnern die angefragte Nummer auf diesen Weg nicht herausgefunden werden, sodass sie nun von der Deutschen Rentenversicherung direkt angeschrieben werden mit der Bitte um Mitteilung ihrer steuerlichen identifikationsnummer. Durch die Anfrage soll die Rentenversicherung der gesetzlichen Pflicht zur Übermittlung der Daten an die Finanzämter nachkommen können.

Egal, ob für den einzelnen Rentner eine Steuerpflicht besteht oder nicht, die Anfrage wird erfolgen. Die schriftlichen Anfragen der Rentenversicherung sind ab Mitte Juni verschickt worden und werden die betroffenen Rentner in diesen Tagen erreichen, die dann mit einer baldigen Antwort zur Behebung der fehlenden Angaben beitragen können.

Preissteigerung beim PKV Anbieter- und Tarif-Wechsel ab Juli

Juni 19, 2009

Alle, die bisher privat krankenversichert sind, haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, bei einem Wechsel der Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen zu dem neuen Anbieter mitzunehmen. Schon ab dem 1. Juli kann das nur noch durchgeführt werden, sofern der Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden ist.

Altersrückstellungen sollen im Alter verhindern, dass die Krankenversicherungsbeiträge zu stark ansteigen. Nun kam es jedoch im Zuge der neuesten Gesundheitsreform zu einigen Neuregelungen, auch bezüglich der Übertragbarkeit: Den Versicherten ist es nun möglich, ihr erspartes Geld bei einem Wechsel zu dem neuen Anbieter mitzunehmen. Beachtet werden sollte aber, dass die Rückstellungen lediglich im Basistarif – nicht jedoch in den anderen Volltarifen – des neuen Anbieters angerechnet werden.

Versicherte, die im Basistarif versichert sind, können nach 18 Monaten in einen Volltarif desselben Anbieters wechseln. In diesem Fall ist es dem Versicherungsanbieter allerdings erlaubt, eine erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen und die Beiträge neu zu berechnen.

Spezialisten des Verbraucherportals „finanzen.de“ raten aus diesem Grunde dazu, keine voreiligen Entschlüsse zu treffen und die private Krankenversicherung oder den Tarif allzu schnell zu wechseln. Obwohl sich der Begriff Basistarif nach preiswerten Beiträgen anhört, befinden sich dieser in der Realität beinahe immer an der vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenze von 570 Euro pro Monat. Dabei entsprechen die Leistungen gerade einmal dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist es empfehlenswert, vor einem Wechsel verschiedene Angebotsvarianten zu berechnen, um am Ende tatsächlich die günstigste Variante abzuschließen.

BBV hält an BBV-Strategie-Rente XXL fest

Juni 17, 2009

Die Bayerische Beamten Versicherungen (BBV) München behalten trotz der finanziellen Lage vorerst ihre Strategie-Rente XXL mit einer Mindestverzinsung von 2,75 Prozent bei. Mit der BBV-Strategie-Rente XXL entscheidet sich der Kunde für eine sichere Verzinsung, aber auch für Zukunftsvorsorge und hohen Renditechancen an der Börse.

Die Kunden können durch den Einsatz von Zertifikaten, die durch die Deutsche Bank AG emittiert werden, von dem großen Renditepotenzial der europäischen Aktienmärkte profitieren. Die Renditechancen sind durch die Aktieninvestments sehr groß. Alle Beträge, die von den Kunden in Zertifikaten angelegt werden, sind bis zum Ende der Laufzeit zu 100 Prozent geschützt. Auf individuellen Wunsch wird in risikoarme Geldmarkt-Anlagen umgewandelt. Unabhängig von der Börsensituation erhalten die Kunden die sehr hohe Mindestverzinsung von 2,75 Prozent. Dieser Zinssatz besteht bei allen Sparbeiträge am Ende der Laufzeit, auch wenn die Börse einmal schwächere Tendenzen zeigt.

Darüber hinaus kann der Kunde mit der BBV-Strategie-Rente XXL auch noch die Abgeltungsteuer einsparen. Seit Beginn dieses Jahres greift diese neue Steuer unter anderem bei Direktanlagen in Fonds, Aktien und Zertifikate – für die BBV-Strategie-Rente XXL gilt jedoch die preiswertere Besteuerung von Rentenversicherungen. Sollte sich also ein Kunde für diese Versicherung entscheiden, erhält er neben der lebenslangen Rentenzahlung auch eine günstigere Besteuerung des Ertragsanteils. Die Steuerlast ist im Regelfall viel geringer als durch die Abgeltungsteuer.

So würde im Alter von 65 Jahren der Ertragsanteil zum Beispiel 18 Prozent betragen. Auf diesen Teil wird dann der persönliche Steuersatz angewendet. Sollte dieser beispielweise bei 30 Prozent liegen, so erhält das Finanzamt nur noch 5,4 Prozent der Rente.
Entscheidet sich der Kunde für eine Kapitalauszahlung, sind die Erträge, das heißt Auszahlung abzüglich der Einzahlungen, lediglich zu 50 Prozent steuerpflichtig. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren hatte und die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Europäisches Transparenzlogo für LBBW

Juni 15, 2009

In Zeiten der Wirtschaftkrise wird von vielen Unternehmen in Projekte investiert, die ein gewisses Maß an Sicherheit bieten und dabei noch Zukunftscharakter haben. Der Begriff Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Vordergrund.

Der Landesbank Baden-Württemberg NachhaltigkeitsStrategie BWI hat nun das „Europäische Transparenzlogo für nachhaltige Publikums-fonds“ bekommen. Der Fonds wird von der LBBW Asset Management (LBBW AM), einer 100%igen Tochter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) emittiert. Der LBBW NachhaltigkeitsStrategie BWI unterstützt Unternehmen auf der ganzen Welt, die ein überdurchschnittliches Nachhaltigkeitsrating vorweisen können. Um einen Titel zu erhalten, muss ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden. Dabei werden ungefähr 200 Kriterien kontrolliert, die alle im engen Zusammenhang mit der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen stehen.

Das Logo des Europäischen Dachverbands für nachhaltige Investments, Eurosif, ist eine Art Gütesiegel für nach ethischen und ökologischen Kriterien gemanagte Fonds, die umfangreich über ihre Anlagestrategie Aufschluss geben. Bislang haben lediglich zwölf Finanzdienstleister, vor allem aus der Schweiz, Nachhaltigkeitsfonds in ihrer Angebotspalette, die durch das Europäische Transparenzlogo ausgezeichnet worden sind. Eurosif vergibt diese Auszeichnung lediglich unter der Bedingung, dass der Anbieter die „Europäischen Transparenzleitlinien für Nachhaltigkeitsfonds“ vollkommen befolgt. Diese sollen bei Fondsmanagern, Anbietern von Research-Leistungen und anderen Stakeholdern für mehr Klarheit sorgen. Eurosif hat es sich zum Ziel gemacht, als europaweiter Zusammenschluss mit Mitgliedern aus den nationalen „Social Investment Forums“ Investments zu unterstützen, die die Nachhaltigkeit fördern. Die LBBW als Universalbank und internationale Geschäftsbank konnte sich in diesem Punkt bewähren.

An den richtigen Schutz vor Überschwemmungen denken

Juni 12, 2009

Die letzten Sommer in Deutschland waren geprägt durch unwetterartige Regenfälle. Eine Jahrhundert- Flut ist dabei gar nicht notwendig, um an die Grenzen der Arbeitsfähigkeit der Kanalisation zu stoßen. Bereits kleine, starke Regengüsse genügen, damit das Wasser in Keller und Garagen abfließt. Zusätzlich dazu kommt es regelmäßig vor, dass das Wasser durch Bodenabläufe, Waschbecken oder Toiletten ins Haus selbst zurückdrückt, was als Rückstau bezeichnet wird.

Da solche Ereignisse auch in Zukunft immer wieder auftreten werden, ist eine gute Vorbereitung notwendig. Ein wichtiger Punkt dabei: Die richtige Absicherung. Zu den Versicherungen sollten eine gewöhnliche Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gehören, über die jedoch Elementarschäden durch Überschwemmung oder Rückstau nicht versichert sind. Dazu muss eine Zusatz-Versicherung abgeschlossen werden. Für ein durchschnittliches Reihenhaus kostet der Elementarschadenschutz je nach Lage und nach Anbieter zwischen 50 und 250 Euro im Jahr. Der passende Zusatz in der Hausratversicherung kostet bei einem 50.000- Euro-Vertrag zwischen zehn und 40 Euro pro Jahr.

Kommt es doch zu einem Wassereinbruch, sollte man das Schlimmste verhindern, indem man die wertvollsten Gegenstände ins Trockene bringt und das Wasser eventuell abpumpt. Auch sollten die entstandenen Schäden für die Versicherung vor dem Aufräumen genau dokumentiert werden, Fotos sind dazu sehr geeignet. Bei solch einem Schaden muss auch die Wohngebäudeversicherung unverzüglich informiert werden. Es empfiehlt sich erst dann die Reparaturen zu beginnen, wenn durch einen Gutachter der Versicherung alles dokumentiert ist und eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vorliegt.

Niederlage für Privatkassen: Basistarif für alle

Juni 10, 2009

Die privaten Krankenkassen müssen künftig allen Bürgern, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, den Zugang zum Basistarif ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform und den damit einhergehenden Basistarif ab. Mit diesem Urteil können die privaten Versicherer künftig mehr in die Pflicht genommen werden. Bislang stand es ihnen offen, Menschen mit hohen gesundheitlichen Risiken, einer bereits beachtlichen gesundheitlichen Vorgeschichte usw. als Versicherte abzulehnen. Diese Freiheit ist nun nicht mehr gegeben, obwohl diese Regelung einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt.

Der Basistarif ist mit monatlich etwa 570 Euro für eine private Krankenversicherung vergleichsweise teuer und bietet in etwa denselben Leistungsumfang wie die gesetzlichen Krankenkassen. Er ermöglicht auch bisher nicht Versicherten eine bezahlbare Grundsicherung.

Geklagt hatten neben drei privat versicherten Bürgern auch die Versicherungen Victoria, Axa, die Süddeutsche Krankenversicherung, die Debeka und die Allianz. Grund der Klage war u.a. die Befürchung der Versicherungen wie auch der bereits privat Versicherten, dass der Basistarif eine Anhebung der Beiträge für privat Versicherte nach sich ziehen könnte. Die Aufnahme von Verbrauchern in den Basistarif, die über hohe gesundheitliche Risiken verfügten, würde die Kosten der Privatkassen in die Höhe schnellen lassen, was sie über höhere Beiträge ausgleichen müssten.

Für rechtens erklärte das Bundesverfassungsgericht übrigens auch die Frist von drei Jahren für den Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenkasse: Berufsanfänger etwa, die jahrelang kostenfrei über ihre Familie versichert waren, sollten nach Ansicht der Richter erst für eine gewisse Zeit als Beitragszahler an die Solidargemeinschaft gebunden werden, von der sie bisher profitiert haben, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln können.

Mini-Zinsen trotz stabilem Leitzins

Juni 8, 2009

Die Europäische Zentralbank schließt künftige Leitzinssenkungen zwar nicht aus, hat den aktuellen Leitzins jedoch bei den bereits im Mai 2009 beschlossenen 1,0 Prozent belassen. Vorerst zumindest, da derzeit kein Bedarf an weiter verbilligtem Geld bestehe. Die Banken stört diese Entwicklung herzlich wenig: Gerade für Tages- und Festgeld sinken die Zinsen nach Angaben von u.a. Focus Money Online weiter deutlich.

Die Zinsen für Tages- und Festgelder sinken quasi im Wochentakt: Durchschnittlich 1,75 Prozent erhält ein Anleger in dieser Woche für Festgeld, lediglich 1,63 Prozent im Schnitt sind es für Tagesgeldanlagen. Weiterhin Spitzenreiter unter den Anbietern sind da einige niederländische Banken: Trotz Zinssenkungen fürs Festgeld bieten die NIBC Direct mit 4,1 Prozent und die GarantiBank mit 3,9 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten überdurchschnittlich hohe Festgeldzinsen.

Hier ist auch gleich ein weiterer Trend ersichtlich: Nur bei längerfristigen Anlagezeiträumen verlangsamt sich das Tempo, in dem die Zinsen sinken – aber auch hier stagniert es nicht. Wer eine Rendite von 4 Prozent + anstrebt, kommt um langfristige Engagements nicht herum. Als empfehlenswert gelten derzeit u.a. Sparbriefe und Bundesschatzbriefe, beide sehr sichere und vor allem langfristige Formen der Geldanlage. Der Nachteil: Ist das Geld erst einmal in Sparbriefen angelegt, ist es auch im Notfall erst nach Ablauf des Anlagezeitraums wieder verfügbar. Anleger, die das Kapital möglicher Weise in einigen Monaten oder Jahren benötigen, sollten also eher zu renditeschwächeren, aber flexibleren Lösungen greifen.

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