CFI Fairpay ermöglicht Privatanlegern Policenkauf

Mai 29, 2009

Durch die Zusammenarbeit von der CFI FAIRPAY AG und der Börsen AG Hamburg und Hannover ergibt sich derzeit eine neue Möglichkeit für Privatanleger. Infolge der Kooperation beim Handel von schon bestehenden Lebensversicherungsversicherungen können sich auch private Interessenten über die Policenbörse Deutschland solche Kapitallebensversicherungen aus dem Portfolio der CFI Leben GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der CFI FAIRPAY AG, aneignen.

Seit nun knapp vier Jahren ist die CFI FAIRPAY AG erfolgreich auf dem deutschen Zweitmarkt für Kapitalversicherungen. Sie kauft, verkauft und beleiht Lebensversicherungen. Darüber hinaus ist es ihr Auftrag, sich mit der Verwaltung bestehender Portfolios für Kunden zu beschäftigen. Potenzielle Käufer haben von nun an die Möglichkeit, auf der Plattform Policenbörse Deutschland alle Verkaufsangebote, die derzeitigen Höchstgebote der laufenden Auktionen und auch alle handelsrelevanten Daten zu den Versicherungen zu kontrollieren.

Um sich über die steuerlichen Auswirkungen einen Überblick zu verschaffen, sollten die Anleger vor dem Kauf einen Steuerberater zu Rate ziehen. Damit es zur optimalen Abwicklung kommt, fungiert ein Bankhaus als Treuhänder und überprüft Zahlung sowie die Übertragung der Police. Das Vermittlungsentgelt beträgt 0,8 Prozent des Kaufpreises und ist vom Käufer selbst zu zahlen. Außerdem muss eine Pauschale von 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die treuhänderische Abwicklung vom Kunden entrichtet werden. Trotzdem ist das Angebot der CFI Fairpay für die Privatanleger überaus lohnenswert.

Value-Aktien als Konjunktur-Indikator

Mai 27, 2009

Aktienmärkte können Konjunkturentwicklungen vorwegnehmen. Das wissen Viele, was eher unbekannt ist: Value-Aktien können die Wertentwicklung anderer Aktien übersteigen und zwar dann, wenn sich das Ende einer Rezession beginnt zu zeigen. Zu diesem Resultat kam Dr. Henrik Amilon, Senior Research Analyst bei der dänischen Sparinvest in einer langjährigen Studie.
Als nur logische Folge der Analyse kann gesagt werden, dass diejenigen, die frühzeitig wissen wollen, ob es zu einem Wirtschaftsaufschwung kommt, die Entwicklung von Value-Aktien verfolgen sollten. Value-Aktien erholen sich am schnellsten und deutlichsten, wenn sich das Ende einer Rezession abzeichnet.

Für die Gesellschaft ist es entscheidend, die „Essenz“ hinter preisgekrönten Anlagestrategien zu verstehen. So ist zum Beispiel das Verhalten von Value- und Growth-Werten in den vergangenen 80 Jahren in der Studie untersucht worden. Auch kamen die Analysten zu dem Ergebnis, dass am Ende der Zeitreihe das Value-Portfolio zehnmal mehr wert als das Growth-Portfolio. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem man Rezessionen treffsicherer als der Markt vorhersagen kann, sollte regelmäßig in Value-Werte investiert werden. Auch vor dem Hintergrund der Rezessionen zeigt die Entwicklung von US-amerikanischen Value- und Growth- ktien von Dezember 1926 bis Januar 2009 deutlich, dass sich Value- Werte während der Großen Depression und während der Depression von 1937 schlechter als Growth-Werte entwickelten.

Wer haftet bei Kreditkartenmissbrauch?

Mai 25, 2009

Muss ein Bankkunde Geldüberweisungen widerrufen, da er die der Abbuchung der Einkäufe bestreitet und als nicht richtig sieht, hat das Geldinstitut zu beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt worden sind beziehungsweise dass er den Missbrauch der Kreditkarte selbst zu verantworten hat. Die Beweisschuld liegt also bei der Bank. Ist es dem Geldinstitut nicht möglich, einen entsprechenden Beweis zu erbringen, so muss dem Kunden der abgebuchte Betrag gutgeschrieben werden. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Amtsgerichts München Anfang dieses Jahres (Az.: 242 C 28708/08).

Dieses Urteil des Münchener Amtsgerichts sollte jedoch nicht falsch verstanden werden, weder von Banken noch von deren Kunden. Ein sorgloser Umgang mit Kredit- und EC-Karten sei niemals erlaubt, wie ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main aus dem Jahr 2005 beweist.
Das Frankfurter Gericht hatte entschieden, dass sich Kartenbesitzer in kurzen Abständen darüber vergewissern müssen, dass die Kreditkarte noch in ihrem Besitz ist. Sollten sie einen Verlust erst nach längerer Zeit bemerken, müssen sie in vollem Umfang einen missbräuchlichen Verlust selbst verantworten.

Um sich über den sicheren Umgang mit Kredit- und EC-Karten zu informieren als auch Tipps zum Verhalten bei einem möglichen Verlust zu erhalten, ist ein Blick auf die Internetseiten der Euro Kartensystem GmbH zu empfehlen.

Gold aus dem Automaten?

Mai 22, 2009

Wer derzeit die Finanzseiten der Zeitungen aufschlägt staunt nicht schlecht: Das Interesse an Investments in Gold scheint derart groß zu sein, dass erste Unternehmen auf den Zug aufspringen möchten und Feingold in kleinen Mengen an Otto-Normal-Verbraucher verkaufen. Dass Investments in Gold erst ab Barrengrößen von 250 Gramm aufwärts wirklich Sinn machen, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle: Ziel von Unternehmen wie TG-Gold-Super.Markt.de ist es, auch kleinere Mengen unters Volk zu bringen und jeden auch mit geringem Einsatz am Boomthema Gold teilhaben zu lassen. Und so kommt es, dass der Reutlinger Edelmetall-Discounter noch in diesem Jahr plant, 500 Automaten an Bahnhöfen und Flughäfen aufzustellen, aus denen man sich einen Goldbarren seiner Wahl quasi im Vorbeigehen ziehen kann. Gold to go, sozusagen. Ein erster Testlauf am Frankfurter Hauptbahnhof verlief zumindest schon einmal vielversprechend.

Natürlich aber startet der Gold-Discounter das Projekt nicht nur aus Spaß an der Freude: Im Zuge der Finanzkrise ist Gold gefragter denn je, die Anleger setzen auf reale Werte statt auf interessant klingende Luftschlösser. Kein Wunder also, dass die Preise für Gold beständig steigen. Genau davon wollen die Reutlinger profitieren: Das Gold aus ihren Goldautomaten ist zwar günstiger als bei einem Ankauf über die Bank, liegt aber trotzdem noch deutlich über den derzeitigen Marktpreisen.

Als Skipper richtig versichert

Mai 20, 2009

Als Skipper und Bootsführer sollte man vor allem über drei Versicherungen verfügen: Die Bootshaftpflichtversicherung, Bootskaskopolice und die Skipper-Haftpflicht. Die Bootshaftpflichtversicherung reguliert solche Schäden, die der Versicherte Anderen zufügt. Sollte man zum Beispiel einem anderen Boot ins Heck oder dem Surfer über sein Brett fahren, muss man mit seinem gesamten Vermögen haften. Um dem zu entgehen, kann sich der Eigner durch die Bootshaftpflichtversicherung absichern. Wichtig ist dabei, dass die Versicherungssumme mindestens bei fünf Millionen Euro liegt, bei großen Yachten und schnellen Motorbooten jedoch bei 15 Millionen Euro. Häufig sind dabei auch Schäden durch fremde Skipper und Crewmitglieder mitversichert. Somit besteht sogar dann ein Schutz, wenn jemand anderes das Schiff lenkt.

Es gibt auch Versicherungen, die Reparaturen für Mietsachen wie Bojen oder Stege am Liegeplatz tragen. Durch die Bootskaskopolice werden Schäden am eigenen Boot versichert, wie der Bund der Versicherten erklärt, die unter anderem durch Brand, Vandalismus, Sinken oder Unfälle entstehen. Der Versicherte soll in den Konditionen kontrollieren, ob auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet worden ist. Ist dies nicht der Fall bedeutet das, dass der Versicherer bei einem Fall von grober Fahrlässigkeit seine Leistungen je nach Schwere und Schuld kürzen kann. Zudem rät die Expertin Bianka Bobell einen Vertrag zu wählen, in dem der Transport über Land nach einem Schaden ebenfalls mitversichert ist. Schließlich können für Wartungs- und Bergungsarbeiten schnell hohe Unkosten entstehen, die Kosten bis zu einer Höhe von 500.000 Euro sollten daher eingeschlossen sein. Im besten Fall wird der Neuwert des Bootes versichert, so dass es bei Totalschaden auch nach sechs Jahren zur Neuwerterstattung kommt. Auch der Einschluss einer sogenannten „All-Gefahren-Deckung“ im Vertrag kann sehr nützlich sein, da dann alle Schadensfälle abgedeckt sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Skipper-Haftpflicht gilt für Schiffsführer bei einem Chartertörn.

Autofinanzierung trotz Arbeitslosigkeit?

Mai 18, 2009

Aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Lage warten viele Verbraucher mit größeren Anschaffungen wie zum Beispiel einem Autokauf, auch trotz der Abwrackprämie, ab. Aus diesem Grunde gibt es derzeitig bei den Autohändlern besonders interessante Angebote und Bedingungen. Interessant ist auch, dass mehr als 66 Prozent aller Neuwagenkäufer ihre Autos leasen oder finanzieren. Problematisch wird es für den Kunden erst im Falle einer Arbeitslosigkeit: Viele wissen dann nicht, was mit den Leasing- oder Finanzierungsraten geschieht und befürchten, das sie ihr Auto aufgrund von Zahlungsunfähigkeit loswerden.

Um dieses Risiko eingrenzen zu können, haben sich Unternehmen einiges einfallen lassen. Der Volkswagen-Finanzdienstleister bietet beispielsweise eine Arbeitslosigkeitsversicherung, die für alle privat abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge gilt und die Raten im Falle der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers bis zu einem Jahr übernimmt. Voraussetzung:Unverschuldete Arbeitslosigkeit, betriebsbedingte Kündigung oder Bankrott der Firma. Die Versicherung kommt dann für eine monatliche Finanzierungsrate auf. Steuern und Kfz-Haftpflicht muss der Fahrzeughalter weiterhin selbst bezahlen. Trotzdem ist alleine die Übernahme der monatlichen Rate schon eine große finanzielle Entlastung.

Die Versicherung an sich ist dabei vollkommen unproblematisch: So wird die Zahlung in die monatliche Rate mit eingerechnet. Die Absicherung kann der Kunde als RestschuldversicherungPlus oder als LeasingratenversicherungPlus direkt beim Volkswagen-Händler zusammen mit der Fahrzeugfinanzierung oder dem Leasingvertrag abschließen. Infolge längerer Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung werden die Ratenzahlungen nach der sechsten Woche bis zur Genesung durch die Versicherung getragen. Nach dem Tod des Kreditnehmers müssen noch ausstehende Raten in einer Summe als Versicherungsleistung gezahlt werden, die Angst der Erben vor immensen Nachzahlungen oder einer Abgabe des Autos ist unbegründet. Teilweise wird selbst die Schlussrate gedeckt.

Abwrackprämie fördert Schwarzmarkt

Mai 15, 2009

So gut die Abwrackprämie bzw Umweltprämie für die (Auto-) Wirtschaft Deutschlands, die Bundesregierung und die Bürger sein mag, sie bringt nicht nur positive Aspekte mit sich. Aus einer vor kurzem erschienenen Mitteilung des FDP-Bundestagsabgeordneten Hartfrid Wolff ging hervor, dass es einen Abwrack-Schwarzmarkt gibt. Die Regelungen zu der Abwrackprämie weisen Lücken auf, welche von skrupellosen Geschäftemachern leicht auszunutzen sind.

Die beste Möglichkeit zum Handeln bietet hier das Internet, das die Altautobesitzer und die Neuwagenkäufer zusammenbringt. Die Regelungslücke ist darauf zu beziehen, dass die Prämie auch dann behalten werden kann, wenn der Neuwagen 24 Stunden nach Erhalt weiterverkauft wird. Verschrottet ein Besitzer beispielsweise seinen alten Wagen, kauft einen zuerst auf ihn zugelassenen Neuwagen und verkauft das Auto dann einen Tag später an den eigentlichen Interessenten des Neuwagens, wird die Prämie ausgezahlt und „beide“ Käufer machen einen Gewinn von jeweils 1.250 Euro.

Die Bundesregierung erlaubt diese Handhabung insoweit, als dass sie Rück- und Wiederverkauf als „rein privatwirtschaftliches Geschäft außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie“ ansieht. Wolff ist jedoch der Ansicht, dass dadurch die Abwrackprämie missbraucht wird und Steuergelder vollkommen unnötig ausgegeben werden. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob Initiativen von der Bundesregierung ergriffen werden, um einem eventuellen Missbrauch entgegenzuwirken.

Helvetia: Versicherung für die Generation 55+

Mai 13, 2009

Um noch mehr Kunden für sich zu gewinnen, hat die Helvetia ihre Produktlinie VitalPlus mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für die Generation 55+ ausgebaut. VitalPlus bietet die nötige Organisation, kommt für Hilfeleistungen auf und stellt bei beständigen Gesundheitsschäden durch einen größeren Geldbetrag die finanzielle Absicherung dar. Die Versicherten profitieren jetzt von bis zu 15 Prozent günstigeren Beiträgen. Der Versicherungsgeber übernimmt von nun an auch Schäden, die durch Diebstahl aus dem Krankenhauszimmer, Telefonmissbrauch bei Einbruch oder Scheck- und Kreditkartenmissbrauch entstehen könnten.

Darüber hinaus gehört zu diesem Tarif auch der neue Schutzbrief Haus & Wohnen mit vielen Soforthilfen für Notfälle wie zum Beispiel der Verlust des Hausschlüssels, ein Rohrbruch, defekte Heizungen und auch das Entfernen von Wespennestern. Zudem neu ist die Wohngebäudeversicherung VitalPlus, die die Versicherten auch in Fällen von Graffitischäden oder bei Rückreisekosten aus dem Urlaub absichert. Die Helvetia übernimmt außerdem die Hotelkosten für höchstens 200 Tage, sofern das Gebäude infolge eines Schadens nicht mehr zu bewohnen ist.

Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit sich zwischen drei Schutzvarianten – Basis, Kompakt oder Komfort – zu entscheiden, deren Unterschied einzig im Leistungsumfang liegt. Auch der Schadenvoraus-Rabatt der neuen Produktlinie VitalPlus ist äußerst interessant und profitabel für den Kunden, da durch diesen die Beiträge von Neukunden in der Regel um 20 Prozent verringert werden können, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie in den letzten drei Jahren bei ihrem alten Versicherer keinen Schaden hatten.

Nightlife-Versicherung für Unternehmen

Mai 11, 2009

Die “Nightlife”- Versicherung der zur holländischen Schouten-Gruppe gehörenden Caninenberg & Schouten GmbH ist in Zusammenarbeit mit der QBE Insurance Group geschaffen worden und soll dabei speziell an die Betreiber von Clubs, Lounges, Bars und ähnlichen Betrieben, die sich in Deutschland befinden, gerichtet sein. Wichtig für die in den Geschäftsbereichen Film, Medien, Entertainment, Sport und Immobilienwirtschaft aktive Firma C&S ist ein unkomplizierter Gebrauch, der durch die Verbindung aller abgesicherten Risiken in einer Police erreicht wird. Durch diesen umfangreichen Risikoschutz in Kombination mit preiswerten Prämien möchte sich das Unternehmen weitere Marktanteile sichern. Die Kostenersparnis kann je nach Situation des Kunden bis zu 30 Prozent betragen.

Laut Karim Lakdawala, Leiter des Hamburger Büros von Caninenberg & Schouten, ist diese Versicherung die erste „All-Risk-Lösung“ in diesem Segment, die alle durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Glasbruch verursachten Schäden absichert. Betriebsgebäude und Betriebsinhalt sind wie die mit einem Schadensfall einhergehenden Kosten mit einer gemeinsamen Entschädigungsgrenze versichert. Zusätzlich gibt es noch eine integrierte Investitionsvorsorge in Höhe von 50.000 Euro. Im Einzelnen bedeutet dies zum Beispiel, dass im Falle des Einbringens weiterer Werte des Gastronoms nach Vertragsabschluss in seinen Betrieb diese bis zu der angegebenen Höhe automatisch prämienfrei mitversichert sind. Auch Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind bis 2.500 Euro mitversichert.

Besonders interessant ist auch die individuelle Beratung, die den Gastronomen durch den Spezialversicherungsmakler erwartet. Lohnenswert ist ein solches Beratungsgespräch gerade auch dann, wenn bereits ähnliche Versicherungsverträge bestehen oder diese ergänzt oder ersetzt werden sollen. Das Konzept steht auch anderen Maklern zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.caninenberg-schouten.de zu erhalten.

Betriebliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Mai 8, 2009

Die Signal Iduna Gruppe erweitert und erneuert ihre Angebotspalette kontinuierlich, um auf aktuelle Veränderungen zeitnah einzugehen. Durch die neue, selbstständige betriebliche Berufs- und Erwerbungsunfähigkeitsdirektversicherung der Signal Iduna Gruppe ist es seit kurzem möglich, das Risiko Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit über den Arbeitgeber abzusichern. Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei, in diesem Jahr liegt der Betrag dafür bei 2.592 Euro. Aus diesem Grunde sind Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber in der Lage von der staatlichen Förderung zu profitieren. Es können lediglich Kosten für die Versorgungsleistungen in Form von Steuern und Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Das Absicherungskonzept ist in drei Stufen aufgeteilt, wobei es von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bis zur Premium-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit reicht. Besonders positiv ist auch, dass der Versicherungsschutz weltweit gültig ist und dies sogar im Falle der Pflegebedürftigkeit. Außerdem gibt es eine jährliche Überschussbeteiligung, wodurch sich die Rentenleistungen des Versicherten erhöhen und er so zusätzlich profitieren kann. Sollte die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht eintreten, bekommt der Kunde das verzinste Guthaben als einmalige Kapitalleistung zum Ende der Vertragslaufzeit hin ausgezahlt. Kommt es zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Überschussguthaben ausgezahlt.

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