Das sollten Sie über Kfz-Versicherungen wissen

Juni 1, 2009

Die Deutschen sind das Volk der Autofahrer, fast jeder hat auch die geeigneten Versicherungen dafür abgeschlossen. Tarife, Prämien und Konditionen sollten aber regelmäßig überprüft werden, um sich eventuelle Vorteil nicht entgehen zu lassen.

Ein Auto wird ohne Haftpflichtversicherung erst gar nicht zugelassen. Bei vier Tarifmerkmalen sollten Versicherungsnehmer sehr achtsam sein: Die Haftpflicht-Höchstdeckungssumme sollte bei 100 Millionen Euro liegen, denn nur so sind Fahrer bei schweren Unfällen gegen hohe Schadenersatzansprüche abgesichert. Auch der Verzicht gegen den Einwand grober Fahrlässigkeit ist wichtig, schließlich begleicht der Versicherer so die Voll- und Teilkaskoschäden, selbst wenn der Kunde, beispielsweise abgelenkt war, eine rote Ampel übersehen und einen Unfall verursacht hat. Der Kaskoschutz bei Marderbiss und Haus- und Nutztieren ist ebenfalls sehr interessant. Damit leistet die Versicherung auch bei Unfällen mit Kühen. Ein besonderes Plus ist der Rabattretter, der garantiert, dass der Versicherte mit mindestens 25 unfallfreien Jahren nach einem Crash weiter in der günstigsten Tarifgruppe bleiben darf.

Bei Kfz-Versicherungen mit einjähriger Bindung kommt es automatisch zu einer Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich, am besten per Einschreiben, kündigt. In der Regel endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, so muss das Schreiben bis zum 30. November eingegangen sein. Für diese sogenannte ordentliche Kündigung muss der Fahrzeughalter keine besonderen Gründe angeben. Auch gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Kfz-Versicherungsnehmer, jedoch nur in drei Fällen. Er kann dies innerhalb eines Monats nach anerkannter oder verweigerter Schadensregulierung tun oder auch, wenn die Assekuranz die Prämie erhöht, ist es ihm möglich, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Gesellschaft zu kündigen. Beim letzten Fall wird infolge eines Fahrzeugwechsels der vorzeitige Ausstieg aus dem Vertrag erlaubt.

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