Bürgerentlastungsgesetz und was dahinter steckt
Februar 24, 2009
Bereits am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung den Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz beschlossen – doch was steckt hinter diesem Gesetz, dass laut des Bundesministeriums der Finanzen immerhin dazu beitragen soll, dass die Bürger um 9,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden?
Das Bürgerentlastungsgesetz soll darauf hinwirken, dass ab dem 01. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden können. Von der Entlastung sollen sowohl Personen profitieren, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind als auch solche, die privat versichert sind. Dabei werden laut des Bundesministeriums der Finanzen Aufwendungen auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau berücksichtigt. Dies bedeutet auch, dass Extraausgaben für eine gesonderte Behandlung von der Entlastung ausgenommen sind. Privatversicherte können somit nicht die Ausgaben für zum Beispiel eine Chefarztbehandlung absetzen, da dieses Extra nicht existenznotwendig ist. Als Sonderausgaben abzugsfähig werden aber auch die notwendigen Beiträge sein, die für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner aufgewendet werden müssen.
Der Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes wurde deshalb ausgearbeitet, da das Bundesverfassungsgericht vor rund einem Jahr in puncto Privatversicherte geurteilt hatte, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als verpflichtende Ausgaben nicht besteuert werden dürfen. Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, die neuen Regelungen auch auf gesetzlich Versicherte auszuwenden, um eine Gleichbehandlung der beiden Versichertengruppen zu erreichen.
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