BGH-Urteil: Banken müssen über Insolvenzrisiko aufklären

Juli 15, 2009

Weiterer Punktsieg für die Verbraucher: Mit der Entscheidung, die der Bundesgerichtshof gestern zum Thema Aufklärung über das Insolvenzrisiko traf, stärkten die Karlsruher Richter die Rechte der Bankkunden.

Laut BGH-Urteil sind Geldinstitute verpflichtet, ihre Kunden auf den Umfang der Einlagensicherung hinzuweisen, ohne dass der Kunde danach fragen muss. Auch ein Hinweis in den AGBs der Banken reicht nicht aus: Bankberater müssen im Beratungsgespräch ausdrücklich auf die Sicherheit einer Einlage hinweisen. Entscheidet sich ein Kunde für ein Bankprodukt, das in jedem Fall sicher sein soll, muss die Bank sogar darauf verzichten, eigene Produkte zu empfehlen, wenn diese nicht den Kundenwünschen entsprechen.

Geklagt hatten zwei Kundinnen der Dresdner BFI Bank, einem Geldinstitut, das im Jahr 2003 Insolvenz anmelden musste. Die Kundinnen hatten insgesamt 250.000 Euro in Festgeld und Sparbriefen angelegt. Allerdings wussten sie laut eigener Aussage nicht, dass die BFI Bank keinem Einlagensicherungsfonds angeschlossen war. Dementsprechend groß war die Verwunderung und Sorge, als die Einlagen im Rahmen der Insolvenz lediglich in Höhe der gesetzlichen Mindestsicherung ausgezahlt wurden.

Das Urteil war von anderen Anlegern mit Spannung erwartet worden. Weitere 80 Geschädigte strengen zurzeit ein Verfahren gegen die BFI an und erhoffen sich aufgrund des positiven Urteils auch in ihrem Fall eine vollständige Rückzahlung ihrer Einlagen.

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