Beschluss zum Bürgerentlastungsgesetz
Juni 24, 2009
Erst vor kurzem verabschiedete der Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz. Diesem Gesetz zufolge sollen Arbeitnehmer ab 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in erweiterten Umfang besser steuerlich absetzen können. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Arbeitnehmer pro Jahr um knapp 10 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich wird es auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen mit einem Umfang von 3 Milliarden Euro geben.
Dieser Schritt soll als Antwort der Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise verstanden werden. Seit dem Beginn der Koalition im Jahre 2005 handelt es sich um die größte Steuersenkung. Finanzminister Peer Steinbrück sieht diese Änderung als eine „der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte“. Auch sprach er sich eindeutig gegen die Forderungen der FDP aus, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen als Teil der Reform erreichen wollten. Steinbrück sieht diese Forderung als sachlich nicht notwendig an. Außerdem überstiegen diese Forderungen die Tragbarkeit der Haushalte des Bundes und der Länder.
Für Geringverdiener wirkt sich die Steuersenkung noch besser aus als geplant. Darüber hinaus sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar. Dafür ist es jedoch Voraussetzung, dass die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge noch nicht aufgebraucht sind. Dabei bleiben Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer unbeachtet. Es ist möglich, mindestens die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzusetzen, höchstens aber 1.900 Euro beziehungsweise 2.500 Euro pro Jahr. Bei der Steuerbefreiung werden zudem auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Sofern der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmt, was sehr wahrscheinlich ist, wird das Gesetz erlassen.
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