Benachteiligte Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung
Mai 6, 2008
Die meisten Bundesbürger sind Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Viele der Mitglieder sind nicht gerade darüber glücklich, gesetzlich krankenversichert zu sein. Eine Studie der Uni Köln hat ergeben, dass sich vier von fünf Versicherungsmitgliedern gegenüber Privatversicherten benachteiligt fühlen. Mit ihrem Gefühl liegen die Versicherungsnehmer gar nicht einmal so falsch: Andere Studien belegen, dass Privatpatienten in mehreren medizinischen Bereich bevorzugt behandelt werden. So müssen sie zum Beispiel dreimal länger warten, um bei einem Facharzt einen Termin zu erhalten. Des Weiteren ist anzumerken, dass es mittlerweile sehr viele Ärzte gibt, die nur noch Mitglieder der Privaten Krankenversicherung behandeln.
Nun könnte man den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung vorschlagen, einen Versicherungswechsel vorzunehmen. Doch leider ist ein Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung gar nicht immer möglich. Es gilt zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Versicherungswechsel erfolgen kann. Für viele Menschen bedeutet dies, nach anderen Lösungen Ausschau zu halten.
Eine dieser Lösungen stellt der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung dar. Mit Hilfe solch einer Zusatzversicherung kann der persönliche Versicherungsschutz maßgebend erweitert werden. Allerdings hat der Versicherungsschutz auch seinen Preis: Laut Focus Money werden für entsprechende Policen rund 30 bis 60 Euro im Monat fällig. Allerdings kann man sich auch günstiger versichern: Die Experten von Focus Money raten zur Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenkasse. Diese können einen oftmals an spezielle Anbieter vermitteln – aufgrund von Kooperationen kommt der Versicherungsnehmer dann in den Genuss von Vorzugskonditionen.
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[...] Auch wenn es selbstverständlich möglich ist, die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung abzubilden, empfehlen wir aufgrund der Verwaltungsintensität die Riester-Förderung dort nicht zu integrieren. Vielmehr empfehlen wir den Abschluß eines Kollektivrahmenvertrages durch das Unternehmen, welcher Mitarbeitern die private Durchführung der Riester-Förderung zu Vorzugskonditionen ermöglicht. [...]