Beleihungswert bei der Immobilienfinanzierung

Dezember 8, 2007

Im Rahmen der Aufnahme eines Immobiliendarlehens spielt der so genannte Beleihungswert eine ganz entscheidende Rolle. Von ihm hängt unter anderem ab, wie hoch der so genannte Beleihungsauslauf (der auf den späteren Zinssatz einen ganz erheblichen Einfluss nimmt) ausfällt und auf welche Höhe sich der maximal verfügbare Darlehensbetrag beläuft.

Was die Ermittlung des Beleihungswerts betrifft, so hat jede Bank ihre ganze eigene Vorgehensweise. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass Beleihungswert ungefähr dem Marktwert der Immobilie abzüglich 10 Prozent entspricht. Die Minderung ist darauf zurückzuführen, dass die Banken einen Sicherheitsabschlag vornehmen.

Damit der Beleihungswert ermittelt werden kann, muss der Marktwert bekannt sein. In aller Regel entspricht dieser dem Preis, zu welchem die Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Allerdings kann es auch immer wieder Fälle geben, in denen der Marktwert nicht bekannt ist – was zum Beispiel bei Erbschaften vorkommt oder bei Objekten, die aus Zwangsversteigerungen stammen. In solchen Fällen ist es nicht unüblich, dass die Banken auf die Anfertigung von Wertgutachten bestehen. Denn ein Gutachten schafft sehr schnell Klarheit und hilft den Banken, das jeweilige Objekt richtig einwerten zu können.

Wie zu erkennen ist, handelt es sich bei der Bewertung von Immobilien um ein relativ komplexes Thema. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass potentielle Käufer und die Banken manchmal unterschiedliche Ansichten haben, was den Objektwert einer Immobilie betrifft. Gerade bei vermeintlichen Schnäppchen sind die Banken sehr vorsichtig, und sehen von Vollfinanzierungen gerne ab – deshalb sollte die Finanzierung auch immer auf sicheren Beinen stehen, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird.

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