Privat-, Verwandten- und Arbeitgeberdarlehen


Wer nicht warten möchte bis er sich seinen Eigenkapitalanteil erwirtschaftet hat, besteht die Möglichkeit, sich über ein Darlehen das nötige Geld zu beschaffen.
Die erste Möglichkeit ist ein Privatdarlehen oder auch Konsumenten-Kredit genannt.
In der Regel ist ein solcher Kredit, Bonität vorausgesetzt, problemlos von der Bank zu bekommen.

Falls man den Weg zur Bank nicht gehen möchte, so kann man sich die benötigten Mittel im Verwandten-Kreis beschaffen.
Grundsätzlich gelten bei dieser Form der Darlehensnahme, die gleichen Regeln wie bei Bankkrediten.
Wenn auch für die vertragliche Gestaltung des Darlehensvertrages keine formalen Bedingungen gelten, empfiehlt es sich für beide Seiten, Kreditnehmer und Kreditgeber, die Bedingungen in einem Schriftstück festzuhalten, und auch notariell beglaubigen zu lassen.

Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber hat, kann sich auch um ein Arbeitgeberdarlehen bemühen. Um sich nicht steuerlich in Nachteil zu bringen, sind jedoch einige wichtige Regeln einzuhalten.
Es wird empfohlen, einen Kreditvertrag zu schließen, in dem Zinsen, Rückzahlung und Laufzeit genau definiert werden. Wichtig ist auch, den Kredit mit mindestens 5% zu verzinsen.
Wird dies versäumt, so kann das Finanzamt entscheiden, dass der Kredit ein Teil des Lohnes ist und Steuern für ihn verlangen.
Die Länge der Laufzeit und die Höhe der Rückzahlung spielen in dieser Hinsicht keine Rolle.

Grundsätzlich ist hier zu beachten, dass auch die Rückzahlung dieser Darlehen, inklusive der anfallenden Zinsen und der Kosten einer eventuell benötigten Extra-Risikolebensversicherung, in die Gesamtplanung der Finanzierung mit einfließen müssen.
Wichtig ist außerdem zu beachten, dass man bei dieser Finanzierungsform mindestens zwei Kredite zu bedienen hat.

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