Bausparvertrag
Dass man Eigenkapital nicht schafft, indem man regelmäßig seine übriggebliebenen Groschen in den Sparstrumpf wirft, braucht hier nicht erwähnt zu werden.
Ein klassischer Weg, um sich einen Teil des eigenen Anteils an der Finanzierung zu schaffen, ist der Bausparvertrag.
Über einen vorher festgelegten Zeitraum wird eigenes Kapital, aber auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers auf ein Bausparkonto eingezahlt.
Nach dem Erreichen der vereinbarten Mindestsparzeit, die zwischen 12 und 80 Monaten liegen kann, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrages.
Hierbei wird die Differenz zwischen dem angesparten Vermögen, und der bei Vertragsabschluss festgelegten Gesamt-Bausparsumme, zu einem ebenfalls vorher festgelegten Zinssatz, als Bauspardarlehen gewährt.
Der Bausparer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zuteilung des Darlehens. Die Bauspargesellschaft kann die Auszahlung nur zurückhalten, wenn die Bonität des Kreditnehmers der Auszahlung eines Darlehens widerspricht.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich Teile der Zuteilungssumme vorzeitig auszahlen zu lassen. Ob diesem Wunsch stattgegeben werden kann, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Bausparkasse.
Zur Absicherung des Darlehens bestehen fast alle Bausparkassen auf dem Abschluss einer Risikolebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Darlehensnehmers dessen Raten an die Bausparkasse zurückbezahlt. Da die Kosten für die Versicherung vom Darlehensnehmer getragen werden müssen, sind diese auch bei der Ermittlung der Gesamtkosten für das zu bauende Haus zu berücksichtigen und zu beachten.
