Bagatellschäden selber zahlen

Dezember 3, 2009

Schnell ist es geschehen: Beim Ausparken entsteht an der Stoßstange des vorderen Autos eine Beule, für die der Versicherte auch verantwortlich ist. In der Regel sollte der Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden, doch bei Bagatellschaden ist dies anders. Bei einer kleinen Beule die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen zu lassen ist nur dann sinnvoll, wenn der Schaden über 600 Euro liegt. Ansonsten kommt es unnötig zu einer Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts.
Bis zu welcher Schadenhöhe es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist jeweils von den Versicherungsbedingungen abhängig. Die HUK-COBURG rät dazu, sich bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer zu informieren. Schadenfreiheit heißt, dass ein Vertrag ein Jahr hindurch unfallfrei existiert. Je länger man unfallfrei fährt, umso größer wird der Rabatt, den die Versicherungsgesellschaft ihm dafür gibt.

Wäre die Regulierung am Ende doch kostspieliger oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre preiswerter gewesen, kann die Entscheidung noch widerrufen werden. Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Der Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Kommt es zu dem Schaden erst im Dezember, ist der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres anzuzeigen. Diejenigen, die einen Vertrag in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF) haben, sollten kontrollieren, ob sich Selbstzahlen tatsächlich lohnt. In der HUK-COBURG ist es so, dass ein Unfallfahrer, der in der niedrigsten SF-Klasse fährt, seinen Rabatt beibehält.

Selbst die Polizei kommt oft nicht mehr zu Unfällen, bei denen lediglich ein reiner Blechschaden entstanden ist. Das macht einen europäischen Unfallbericht notwendig. Ist der Bericht korrekt ausgefüllt, sind alle für eine Schadenregulierung wichtigen Punkte beantwortet. Erhältlich ist der Unfallbericht beim eigenen Kfz-Versicherer.

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