BAföG- Empfänger erhalten Zuschuss zur Versicherung
Oktober 9, 2009
Die Techniker Krankenkasse hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Studenten, die einen Antrag auf BAföG stellen, in jedem Fall einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Krankenkassenbeiträge haben. Voraussetzung, um diesen Zuschuss zu erhalten, ist, dass die Studenten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem dürfen sie nicht länger bei den Eltern versichert sein und müssen eigene Beiträge zahlen.
Eine Ausnahme sind solche Studenten, die einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, sie dürfen entsprechend der Dienstdauer länger über die Familie versichert sein.
Den BAföG-Empfängern wird jeden Monat 54 Euro für die Krankenversicherung und 10 Euro für die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Studierenden eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse einreichen. Diesen Nachweis über die eigene Krankenversicherung ist sowohl zum Beginn des Studiums als auch bei einem Wechsel der Krankenkasse oder Hochschule durch die Studenten vorzuzeigen. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es einen besonderen Service: Alle Studenten, die bei ihr versichert sind, können diese Bescheinigungen ebenfalls telefonisch anfordern oder aber es gibt die Möglichkeit, die Bescheinung direkt in jeder Geschäftsstelle der Techniker Krankenkasse abzuholen. Bei weiteren Fragen sollen Studierende auf den Informationsseiten zum BAföG unter www.bafoeg-rechner.de noch einmal nachlesen.
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