Als Skipper richtig versichert

Mai 20, 2009

Als Skipper und Bootsführer sollte man vor allem über drei Versicherungen verfügen: Die Bootshaftpflichtversicherung, Bootskaskopolice und die Skipper-Haftpflicht. Die Bootshaftpflichtversicherung reguliert solche Schäden, die der Versicherte Anderen zufügt. Sollte man zum Beispiel einem anderen Boot ins Heck oder dem Surfer über sein Brett fahren, muss man mit seinem gesamten Vermögen haften. Um dem zu entgehen, kann sich der Eigner durch die Bootshaftpflichtversicherung absichern. Wichtig ist dabei, dass die Versicherungssumme mindestens bei fünf Millionen Euro liegt, bei großen Yachten und schnellen Motorbooten jedoch bei 15 Millionen Euro. Häufig sind dabei auch Schäden durch fremde Skipper und Crewmitglieder mitversichert. Somit besteht sogar dann ein Schutz, wenn jemand anderes das Schiff lenkt.

Es gibt auch Versicherungen, die Reparaturen für Mietsachen wie Bojen oder Stege am Liegeplatz tragen. Durch die Bootskaskopolice werden Schäden am eigenen Boot versichert, wie der Bund der Versicherten erklärt, die unter anderem durch Brand, Vandalismus, Sinken oder Unfälle entstehen. Der Versicherte soll in den Konditionen kontrollieren, ob auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet worden ist. Ist dies nicht der Fall bedeutet das, dass der Versicherer bei einem Fall von grober Fahrlässigkeit seine Leistungen je nach Schwere und Schuld kürzen kann. Zudem rät die Expertin Bianka Bobell einen Vertrag zu wählen, in dem der Transport über Land nach einem Schaden ebenfalls mitversichert ist. Schließlich können für Wartungs- und Bergungsarbeiten schnell hohe Unkosten entstehen, die Kosten bis zu einer Höhe von 500.000 Euro sollten daher eingeschlossen sein. Im besten Fall wird der Neuwert des Bootes versichert, so dass es bei Totalschaden auch nach sechs Jahren zur Neuwerterstattung kommt. Auch der Einschluss einer sogenannten „All-Gefahren-Deckung“ im Vertrag kann sehr nützlich sein, da dann alle Schadensfälle abgedeckt sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Skipper-Haftpflicht gilt für Schiffsführer bei einem Chartertörn.

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