Abwrackprämie nicht für alle
Februar 23, 2009
In den letzten Tagen ging es durch die Presselandschaft: Die Lausitzer Rundschau, die Frankfurter Rundschau, Spiegel-Online, das Hamburger Abendblatt und viele andere Presseorgane berichteten darüber, dass von der neu eingeführten Abwrackprämie wohl nicht alle Deutschen gleichermaßen profitieren können. Personen, die Hartz IV empfangen, müssen sich laut der Berichte offenbar auf Probleme einstellen, wenn sie ihr altes Auto verschrotten lassen, sich einen Neuwagen anschaffen und im Gegenzug die Prämie in Höhe von 2.500 Euro einstreichen wollen. Die Prämie könne nämlich als Einnahme betrachtet und somit auf die Grundsicherung angerechnet werden – so berichteten die verschiedenen Presseorgane, unter anderem die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Aussage eines Sprechers des Bundesarbeitsministeriums. So ist insgesamt betrachtet zu vermuten, dass die Prämie im Falle von Hartz IV-Empfängern quasi zu einem Nullsummenspiel wird.
Die Abwrackprämie wurde erst kürzlich im Rahmen des Konjunkturpaketes II eingeführt und soll dazu dienen, die krisengeschüttelte Automobilindustrie zu unterstützen. Das Regelwerk zur Abwrackprämie sieht vor, dass die Prämie nur dann bewilligt wird, wenn das zu verschrottende Auto mindestens neun Jahre alt ist und im Gegenzug ein Neu- oder Jahreswagen gekauft wird. Dass nun offenbar Hartz IV-Empfänger nicht von der außergewöhnlichen Prämie profitieren können, stößt wie der Presse zu entnehmen war unter anderem bei der Linkspartei auf heftige Kritik.
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